Weitere Einrichtungen

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Neben der Gemeinschaftsförderung auf der Grundlage des Art. 91 b des Grundgesetzes werden von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Wissenschaft und Forschung weitere Forschungseinrichtungen finanziell gefördert, sei es in vollem Umfang als Landeseinrichtung, sei es gemeinsam mit dem Land Brandenburg oder gemeinsam mit dem Bund.
Die Einrichtungen
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilungen Wissenschaft und Forschung
- Tel.: (030) 9026-0
Ansprechpartnerin
Dr. Jutta Koch-Unterseher