Im Land Berlin werden die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 Nr. 1 und 2 StGB im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) vollzogen.
Das KMV wurde zum 1. August 1996 als eine nachgeordnete Einrichtung der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gegründet.
Seit dem 1.Januar 2001 ist es ein Krankenhausbetrieb des Landes Berlin, der nach wie vor der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege nachgeordnet ist.