Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt: post@kmv.berlin.de.
Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.