Drucksache - 0843/XXI  

 
 
Betreff: Keine Änderung des Luftreinhalteplans – Tempo-30-Anordnung in der Martin-Luther-Straße muss bleiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.11.2023 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Tempo-30-Anordnung in der Martin-Luther-Straße bestehen bleibt.

Der BVV ist in der Februar Sitzung 2024 über den Verfahrensstand zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Der Beschluss wurde an die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) weitergeleitet, welche die folgende Antwort gegeben hat:

"Zu dieser Tempo 30-Anordnung ist derzeit noch ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Das Verfahren zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist zudem noch nicht abgeschlossen. Insofern gibt es für die angeordnete Tempo 30-Regelung auf dem o. g. Straßenabschnitt noch keine endgültige Entscheidung."

Da das Bezirksamt gemäß Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung keine weitere Möglichkeit hat auf die Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptstraßen einzuwirken, bitte ich darum die Drucksache für erledigt zu erklären.

 

 
 

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