Drucksache - 0843/XXI
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.11.2023 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Tempo-30-Anordnung in der Martin-Luther-Straße bestehen bleibt. Der BVV ist in der Februar Sitzung 2024 über den Verfahrensstand zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Der Beschluss wurde an die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) weitergeleitet, welche die folgende Antwort gegeben hat: "Zu dieser Tempo 30-Anordnung ist derzeit noch ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Das Verfahren zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist zudem noch nicht abgeschlossen. Insofern gibt es für die angeordnete Tempo 30-Regelung auf dem o. g. Straßenabschnitt noch keine endgültige Entscheidung." Da das Bezirksamt gemäß Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung keine weitere Möglichkeit hat auf die Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptstraßen einzuwirken, bitte ich darum die Drucksache für erledigt zu erklären.
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