Drucksache - 0391/XXI  

 
 
Betreff: Boelckestraße – Interessen aller Verkehrsteilnehmer abwägen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Straßen und Verkehr
  Rutsch, Martin Alexander
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen und Verkehr Beratung
08.12.2022 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.05.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Ersatzantrag
Dringliche Beschlussempfehlung
0391_XXI
Austauschseite

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planung für die Radverkehrsanlage in der Boelckestrasse auf folgende Aspekte zu prüfen und den zuständigen Ausschuss sowie die BVV zu informieren:

r die Abschnitte zwischen Dudenstraße und Badenerring sowie Eschwegering und Höppnerstraße soll eine Prüfung erfolgen, ob eine geänderte Anordnung des Radweges möglich ist, z.B. wie die bisherige Aufteilung und Umwidmung einer Fahrspur in eine markierte Radspur, so dass eine Aufstellfläche für Rettungsdienste vorhanden ist. Hierbei soll auch geprüft werden, welche alternativen Begrenzungsmöglichkeiten es gibt, so dass die Radspur deutlich von der Fahrspur abgegrenzt ist, aber eine Kreuzung zu einer möglichen Parkspur rechts von der Fahrradspur möglich ist.

r die anstehende Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung bzw. des Anwohnerparkens ist eine Ausgleichsrechnung zu erstellen, so dass abgewogen werden kann, ob ein möglicher Wegfall von Parkplätzen für die Anwohner dadurch ausgeglichen werden kann. Besonderer Schwerpunkt ist hierbei auf Lieferzonen, Ein- und Aussteigebereiche für öffentliche Einrichtungen und Behindertenparkplätze zu legen.

r die absehbaren Baustellen und Umleitungen auf dem parallel verlaufenden Tempelhofer Damm ist bei den zuständigen Stellen ein Konzept für den Umleitungsverkehr zu erfragen, besonders im Hinblick auf die Boelckestraße und die M.-v.-Richthofenstraße. Ggf. soll das Gespräch mit dem Bezirk Neukölln gesucht werden bzgl. einer Verkehrsumleitung in die Hermannstraße.

 

Der BVV ist bis März 2023 zu berichten.

 
 

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