Drucksache - 0191/XXI
Der Vorsteher legt folgenden Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor. Der Einwohnerantrag wurde von 2070 Einwohnerinnen und Einwohnern unterschrieben, davon wurden 421 Unterschriften als ungültig festgestellt. Für den Einwohnerantrag liegen 1649 gültige Unterschriften vor. Die formalen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Wenckebach-Klinikum als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung erhalten bleibt. Dazu ist es notwendig, dass die Verlagerung der Stationen sofort gestoppt wird.
Begründung: Die Rettungsstelle hat mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unzählige Menschenleben gerettet und ist somit für uns alle unverzichtbar. Gerade für die ältere Bevölkerung, die nicht über ein Auto verfügt, ist das WBK unentbehrlich, da es einfach und schnell zu erreichen ist. |
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