Auszug - Bebauung von ehemaligen Bestattungsflächen unterbinden
Zu dieser Drucksache liegt ein Ersatzantrag der Fraktion GRÜNE vor und ein Ersatzantrag der Fraktion der CDU, der jedoch zurückgezogen wird.
Beratungsbeiträge: BV von Boxberg, Rutsch, Franck, Olschewski und Götz
Der Ersatzantrag wird einstimmig beschlossen. Einstimmiger Beschluss über die Drucksache:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Änderung des Flächennutzungsplans für den Dreifaltigkeitsfriedhof III (Eisenacher Straße/Steinhellenweg, lfd. Nr. 02/18) lediglich jene Flächen umfasst, die für das geplante Bauvorhaben (B-Planverfahren 7-85, Projekt Anne –Ramm-Stiftung) notwendig sind. Eine darüber hinaus gehende Änderung des FNP auch in südlicher Richtung, wie es die Senatsverwaltung vorgeschlagen hat, möge unterbleiben. Die BVV unterstützt die Haltung des Bezirksamtes, Friedhofsflächen, die zu Bestattungszwecken genutzt worden waren, grundsätzlich nicht zu bebauen, sondern im Falle einer Entwidmung dieser Flächen als Grünflächen zu entwickeln. Eine Änderung des FNP, die über die Flächen hinausgeht, die für das aktuelle Bauvorhaben notwendig sind (und die niemals zu Bestattungszwecken genutzt worden waren), würde die Absicht des Bezirksamtes potenziell gefährden. |
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