Auszug - Bebauung von ehemaligen Bestattungsflächen unterbinden  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0485/XX Bebauung von ehemaligen Bestattungsflächen unterbinden
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache liegt ein Ersatzantrag der Fraktion GRÜNE vor und ein Ersatzantrag der Fraktion der CDU, der jedoch zurückgezogen wird.

 

Beratungsbeiträge: BV von Boxberg, Rutsch, Franck, Olschewski und Götz

 

Der Ersatzantrag wird einstimmig beschlossen.

Einstimmiger Beschluss über die Drucksache:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Änderung des Flächennutzungsplans für den Dreifaltigkeitsfriedhof III (Eisenacher Straße/Steinhellenweg, lfd. Nr. 02/18) lediglich jene Flächen umfasst, die für das geplante Bauvorhaben (B-Planverfahren 7-85, Projekt Anne –Ramm-Stiftung) notwendig sind. Eine darüber hinaus gehende Änderung des FNP auch in südlicher Richtung, wie es die Senatsverwaltung vorgeschlagen hat, möge unterbleiben.

Die BVV unterstützt die Haltung des Bezirksamtes, Friedhofsflächen, die zu Bestattungszwecken genutzt worden waren, grundsätzlich nicht zu bebauen, sondern im Falle einer Entwidmung dieser Flächen als Grünflächen zu entwickeln.

Eine Änderung des FNP, die über die Flächen hinausgeht, die für das aktuelle Bauvorhaben notwendig sind (und die niemals zu Bestattungszwecken genutzt worden waren), würde die Absicht des Bezirksamtes potenziell gefährden.

 
 

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