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Drucksache - DS/0001/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der Anlage beigefügte vorläufige Geschäftsordnung wird beschlossen.
Die vorläufige Geschäftsordnung wird dem (zu bildenden) temporären Geschäftsordnungsausschuss zur Beratung und Beschlussempfehlung über die vorzulegende Geschäftsordnung überwiesen.
BVV 27.10.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die vorläufige Geschäftsordnung in der Fassung vom 25.10.2016 wird beschlossen. |
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