Drucksache - DS/0001-05/V  

 
 
Betreff: Änderungsantrag zur GO BVV (DS/0001-04/V)
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/V
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPDstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Drucksache DS/0001-04/V wird in folgenden Paragraphen geändert:

 

§ 21 (9) wird wie folgt formuliert:

Dauert die Sitzung um 22.00 Uhr noch an, ist ein begonnener Tagesordnungspunkt zunächst zu Ende zu führen und sodann darüber abzustimmen, ob die Sitzung geschlossen wird. Die BVV entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.

 

§ 34 (2) wird wie folgt formuliert:

Zu jeder Anfrage sind bis zu vier mündlich gestellte einzelne Zusatzfragen möglich, zwei

vorrangig durch die Fragesteller*in und zwei weitere vorrangig durch Bezirksverordnete

anderer Fraktionen und Gruppen. Zusatzfragen sind solche Fragen, die sich aus der

Beantwortung des Bezirksamts ergeben. Die Fragesteller*in kann zur Berichtigung der

Anfrage das Wort verlangen. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

§ 54 (3) wird wie folgt formuliert:

Änderungen der Geschäftsordnung und eine grundsätzliche, über den Einzelfall

hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung kann nur auf Antrag nach

einer vorausgehenden Beratung in dem mit der Befassung zur Geschäftsordnung gebildeten

Ausschuss durch die BVV mit Zweidrittel der gewählten Bezirksverordneten beschlossen

werden.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache DS/0001-04/V wird in folgenden Paragraphen geändert:

 

§ 21 (9) wird wie folgt formuliert:

Dauert die Sitzung um 22.00 Uhr noch an, ist ein begonnener Tagesordnungspunkt zunächst zu Ende zu führen und sodann darüber abzustimmen, ob die Sitzung geschlossen wird. Die BVV entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.

 

§ 34 (2) wird wie folgt formuliert:

Zu jeder Anfrage sind bis zu vier mündlich gestellte einzelne Zusatzfragen möglich, zwei

vorrangig durch die Fragesteller*in und zwei weitere vorrangig durch Bezirksverordnete

anderer Fraktionen und Gruppen. Zusatzfragen sind solche Fragen, die sich aus der

Beantwortung des Bezirksamts ergeben. Die Fragesteller*in kann zur Berichtigung der

Anfrage das Wort verlangen. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

§ 54 (3) wird wie folgt formuliert:

Änderungen der Geschäftsordnung und eine grundsätzliche, über den Einzelfall

hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung kann nur auf Antrag nach

einer vorausgehenden Beratung in dem mit der Befassung zur Geschäftsordnung gebildeten

Ausschuss durch die BVV mit Zweidrittel der gewählten Bezirksverordneten beschlossen

werden.

 

Stammbaum:
DS/0001/V   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der V. Wahlperiode   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD   Beschluss
DS/0001-01/V   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der V. Wahlperiode hier §16   BezVerordneter Just   Beschluss
DS/0001-02/V   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung § 27 Mündliche Anfragen   Unterausschuss Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-03/V   Die Sitzungen der BVV- Änderung der GO   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-04/V   Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der V. Wahlperiode   Unterausschuss Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-05/V   Änderungsantrag zur GO BVV (DS/0001-04/V)   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD   Beschluss
DS/0001-06/V   Änderung der Geschäftsordnung: Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD/CDU/diePARTEI/FDP   Beschluss
 
 

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