Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV bekennt sich zum Bau sog. „MUF“ (Modulare Unterkunft/Unterkünfte) auf dem Gelände Ratiborstraße 14.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, von seinen diesbezüglichen Aussagen und der entsprechenden Vereinbarung mit dem Senat nicht abzurücken.
Art und Umfang der geplanten Bebauung sollen die bestehende Nutzung weiter ermöglichen. Eine Verdrängung/Vertreibung geht damit ausdrücklich nicht einher. Nicht auszuschließen ist, dass die bestehenden Nutzungen auf den zur Verfügung stehenden Flächen verdichtet werden muss.
Alle weitergehenden Planungen zur Nutzung des Geländes durch das Bezirksamt und den Baustadtrat haben hinter diesen Maximen zurück zu stehen.
Eine weitere Entwicklung des Standortes kann ebenfalls nur unter den genannten Bedingungen vorangetrieben werden.
Begründung:
Im August 2017 wurde vom Bezirksamt das Gelände Ecke Ratiborstraße 14/Reichenberger Straße als Standort für eine sog. „modulare Unterkunft“ für Geflüchtete benannt.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das Bezirksamt seit längerem eine alternative Planung für das Gelände verfolgt und der zuständige Baustadtrat, Florian Schmidt, eine Studie in Auftrag gegeben hat. Weder sind der Bezirksverordnetenversammlung Details der Planungen, noch besagte Studie bekannt. Jedenfalls führte dies dazu, dass das BA Anfang März 2018 die zuständigen Senatsverwaltungen angeschrieben und wohl einen „Entlastungsstandort“ in Friedrichshain-West benannt hat. Der Inhalt des Schreibens ist der BVv ebenfalls nicht zur Kenntnis gelangt.
Die nicht eindeutige Positionierung des Bezirksamtes hat zu Unsicherheiten und Verwirrungen geführt. Eine klare und eine eindeutige Festlegung der Bezirkspolitik mit einem Bekenntnis zu dem geplanten „MUF“-Standort und zum Erhalt der verschiedenen Nutzungsarten vor Ort ist dringend geboten.
BVV 21.03.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)
StadtBW 10.10.2018
Die Drucksache wird zurückgezogen.