Drucksache - DS/0681/V  

 
 
Betreff: Interessenbekundung Unabhängige Sozialberatung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Schulte, ClaudiaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
24.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Interessenbekundung unabhängige Sozialberatung  
VzK_Interessenbekundung Sozialberatung  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend ein Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung einer allgemeinen unabhängigen Sozialberatung gemäß den zwischen SenIAS und Bezirken erarbeiteten und in der Bezirksstadträtesitzung am 29.11.2017 einvernehmlich abgestimmten Rahmenvorgaben einzuleiten.

 

Begründung:

 

Nach Angaben des zuständigen Stadtrats Herrn Mildner-Spindler auf eine mündliche Anfrage in der BVV-Sitzung vom 28.2.2018 hat dieser den Prozess zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens angehalten, um “die Entscheidung darüber mit den Entscheidungen über die Mieterberatung zu synchronisieren” (DS/0653/V).
 

Eine solche Notwendigkeit besteht nicht. Vielmehr handelt es sich bei den infragestehenden Angeboten einer allgemeinen unabhängigen Sozialberatung und einer Mietenberatung um zwei voneinander zunächst völlig unabhängige Angebote. Die Mittelzuwendungen für beide Projekte sind zweckgebunden und während das Angebot der Mieterberatung ein fachspezifisches ist, soll die allgemeine unabhängige Sozialberatung ein leicht zugängliches und barrierefreies Erstangebot der Begleitung, Beratung, Hilfe und Unterstützung in allen sozialen Fragen sein. Im Rahmen dieses niedrigschwelligen Angebots soll dann auch ein weitergehender Beratungsbedarf überhaupt erst ermittelt werden. Das kann dann z. B. eine Mieterberatung sein, aber ebenso auch Schuldner- oder

Suchtberatung, Rechtsberatung oder Vermittlung an den sozial-psychatrischen Dienst. Eine Notwendigkeit der “Synchronisation der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung mit der Mieterberatung” ergibt sich aus den Rahmenvorgaben für die Förderung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung nicht. Vielmehr führt eine solche Verknüpfung zu einer unnötigen Verzögerung der Bereitstellung eines solch wichtigen Angebots.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  • Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, rgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 24.05.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend ein Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung einer allgemeinen unabhängigen Sozialberatung gemäß den zwischen SenIAS und Bezirken erarbeiteten und in der Bezirksstadträtesitzung am 29.11.2017 einvernehmlich abgestimmten Rahmenvorgaben einzuleiten.

 

 

BVV 29.08.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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