Drucksache - DS/0511/V  

 
 
Betreff: Berlinweit abgestimmtes Vorgehen gegen Obdachlosigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDAusschuss SozBüDGes
Verfasser:Ott, StephanSahib, Manuel
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
14.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
16.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
07.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
24.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_berlinweit abgestimmtes Vorgehen gegen Obdachlosigkeit  
Anlage zur VzK DS/0511/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat aktiv für ein berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit einzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang soll sich weiterhin dafür eingesetzt werden, dass berlinweit eine zuverlässige Registrierung von Aufenthaltsstatus und -Dauer sowie eine Identifizierung der betroffenen Personen erfolgt und ein Wohnungslosenregister erstellt wird, um für die Ausmaße und Entwicklungen endlich über eine solide Datenbasis zu verfügen, damit Gegenmaßnahmen und Hilfsangebote besser geplant und gezielter eingesetzt werden können.

r die Zwischenzeit wird das Bezirksamt aufgefordert, seine bereits bestehenden Möglichkeiten mit einem ämterübergreifenden Ansatz (z.B. bestehend aus Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, dem Ordnungsamt sowie dem Stren- und Grünflächenamt) im bezirklichen Rahmen zu überprüfen und im Sinne des ersten Absatzes anzuwenden.

Der BVV ist bis Dezember 2017 zu berichten.

 

Begründung:

Die in den letzten Jahren rapide zunehmende Problematik der Obdachlosigkeit ist ein Problem, welches von der Politik nicht länger ignoriert werden kann. Es geht um gesundheitliche und hygienische Aspekte, um Lebens- und Erholungsqualität in den Grünanlagen, um Sauberkeit und Sicherheit für alle Bürger, also inklusive der Betroffenen Personen. Das schiere Ausmaß als auch die große Heterogenität der einzelnen betroffenen Gruppen und die Notwendigkeit menschenwürdig mit ihnen umzugehen, erfordern ein durchdachtes und berlinweit einheitliches Konzept. Einzelne und populistische Maßnahmen führen nicht zu einer dauerhaften Lösung, erhöhen die Ausgrenzung der Betroffenen und führen zu einer Verlagerung von einem Bezirk in den nächsten. Es würde hiermit vielmehr der Anreiz für einen ordnungsrechtlichen Überbietungswettbewerb zwischen den Bezirken geschaffen. Weiterhin sind rein ordnungsrechtliche Maßnahmen nie langfristig und nachhaltig. Sowohl die Berücksichtigung der jeweils individuellen Verfasstheit der Obdachlosen als auch ihr jeweiliger rechtlicher Status (Bsp. Deutsche Staatsbürger, EU-Ausländer oder Ausländer) machen die Komplexität der Problemlage deutlich. Die seit kurzem vom Berliner Senat eingerichtete Task-Force ist ein erster Schritt, der jedoch bei weitem noch nicht ausreicht. Daher ist auch der Beschluss vom Rat der Bürgermeister für eine regelmäßige gesamtstädtische Strategiekonferenz mit Federführung bei der Senatssozialverwaltung sehr zu begrüßen. Der geschätzte hohe Anteil an EU-Ausländern macht zudem deutlich, dass diese Thematik zusätzlich auch auf die Bundes-, bzw. die europäische Ebene gehört.

 

 

BVV 08.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
  • Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (federführend)

 

 

WiOEB 14.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat aktiv für ein berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit einzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang soll sich weiterhin dafür eingesetzt werden, dass berlinweit eine zuverlässige Registrierung von Aufenthaltsstatus und -Dauer sowie eine Identifizierung der betroffenen Personen erfolgt und ein Wohnungslosenregister erstellt wird, um für die Ausmaße und Entwicklungen endlich über eine solide Datenbasis zu verfügen, damit Gegenmaßnahmen und Hilfsangebote besser geplant und gezielter eingesetzt werden können.

r die Zwischenzeit wird das Bezirksamt aufgefordert, seine bereits bestehenden Möglichkeiten mit einem ämterübergreifenden Ansatz (z.B. bestehend aus Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, dem Ordnungsamt sowie dem Stren- und Grünflächenamt) im bezirklichen Rahmen zu überprüfen und im Sinne des ersten Absatzes anzuwenden.

Der BVV ist bis Dezember 2017 zu berichten.

 

 

SozBÜDGes 07.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Senat dabei zu unterstützen, ein  berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit umzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.

 

Der BVV ist bis März 2018 zu berichten.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Senat dabei zu unterstützen, ein  berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit umzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.

 

Der BVV ist bis März 2018 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  • Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 24.05.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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