Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird im § 2 "Die Aufgaben des Vorstandes" um folgenden Absatz erweitert:
Die Bezirksverordneten werden regelmäßig und zeitnah über Vorstandsbeschlüsse informiert.
Begründung:
Die Bezirksverordneten sollten stets über die Arbeit des Vorstandes und seiner Beschlüsse unterrichtet sein. Aus gegebenen Anlass wird die GO entsprechend ergänzt.
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BVV 29.10.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 11.12.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 17.12.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.