Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landes-AG, die sich mit der weiteren Entwicklung der Testverfahren für die Einschulungsuntersuchungen der Kinder befasst, prüfen zu lassen, ob sich die insgesamt drei Sprachstandserhebungen (der Vierjährigen, der Einschulungsuntersuchung, in der Schuleingangsphase) methodisch schlüssiger aufeinander abstimmen lassen.
Weiter soll geprüft werden, auf welche Weise die kindlichen Kenntnisse einer Familiensprache (sofern diese nicht deutsch ist) in der Einschulungsuntersuchung erhoben werden können.
Begründung:
Die drei Sprachstandstests bzw. -erhebungen, die mit allen Kindern zwischen 4 und 7 Jahren durchgeführt werden, folgen sehr unterschiedlichen Verfahren und bringen deshalb oft voneinander abweichende Ergebnisse. Trends und Erfolgsindikatoren sind so schwer zu erkennen, da die Kompatibiltät nicht gegeben ist. Trotz des Altersunterschieds sind stärker angenäherte Untersuchungsverfahren denkbar und sollten geprüft werden, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu verbessern und angemessenes pädagogisches Handeln zu initiieren.
Zudem gibt es deutliche Hinweise, dass die gute Kenntnis einer nicht-deutschen Familiensprache die Sprachfähigkeit eines Kindes stärkt und das Erlernen des Deutschen erleichtert. Daher ist es sinnvoll, solche Fähigkeiten in der Einschulungsuntersuchung zu notieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule, Integrationsausschuss – Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Jugendhilfe ff.
Jugendhilfeausschuss
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landes-AG, die sich mit der weiteren Entwicklung der Testverfahren für die Einschulungsuntersuchungen der Kinder befasst, prüfen zu lassen, ob sich die insgesamt drei Sprachstandserhebungen (der Vierjährigen, der Einschulungsuntersuchung, in der Schuleingangsphase) methodisch schlüssiger aufeinander abstimmen lassen.
Weiter soll geprüft werden, auf welche Weise die kindlichen Kenntnisse einer Familiensprache (sofern diese nicht deutsch ist) in der Einschulungsuntersuchung erhoben werden können.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landes-AG, die sich mit der weiteren Entwicklung der Testverfahren für die Einschulungsuntersuchungen der Kinder befasst, prüfen zu lassen, ob sich die insgesamt drei Sprachstandserhebungen (der Vierjährigen, der Einschulungsuntersuchung, in der Schuleingangsphase) methodisch schlüssiger aufeinander abstimmen lassen.
Weiter soll geprüft werden, auf welche Weise die kindlichen Kenntnisse einer Familiensprache (sofern diese nicht deutsch ist) in der Einschulungsuntersuchung erhoben werden können.