Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.
In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) ein Zeit-Maßnahmeplan zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.
Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.
Begründung:
Die Interessenvertretungen der Seh- und Hörbehinderten weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen nicht allein an der Zugänglichkeit für RollstuhlfahrerInnen festmache. Insbesondere Wartebereiche ohne optische und/oder. akustische Signale sind ungeeignet für Hör- und Sehbehinderte.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse BeschJC, Soz/Ges und ImmoVerw (ff).
JC 10.11.09
Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss Immo und Verwaltung, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen
SozGes 19.11
Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss Immo und Verwaltung, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen
ImmoVerw. 06.01.2010
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.
In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) eine Prioritätenliste zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.
Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2010 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.
In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) eine Prioritätenliste zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.
Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2010 zu berichten.