Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung
Gremium: Immobilienservice und Verwaltung
Datum: Mi, 06.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung des Protokolls      
Ö 3     Immobilienbestand des Bezirks      
Ö 4     Infrastrukturkostenbereich 2008      
Ö 5     Entwurf einer Beschlussempfehlung bezügl. DS 1417/III (als Anlage beigefügt)      
Ö 6     Interessenbekundungsverfahren zur ehem. Rosegger GS
Enthält Anlagen
DS/1000-1/III  
Ö 7     Kostenfreies WLAN im Görlitzer Park und anderswo einrichten! (UmwVerkA empfiehlt die Annahme in der Fassung des WiBO-Aussusses, die als Email am 18.11. an alle Mitglieder verschickt wurde)  
Enthält Anlagen
DS/1360/III  
Ö 8     Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen auch für Seh- und Hörbehinderte sicherstellen (SozGesA und JobC empfehlen den Antrag anzunehmen)  
Enthält Anlagen
DS/1468/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.

In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) ein Zeit-Maßnahmeplan zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die Interessenvertretungen der Seh- und Hörbehinderten weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen nicht allein an der Zugänglichkeit für RollstuhlfahrerInnen festmache. Insbesondere Wartebereiche ohne optische und/oder. akustische Signale sind ungeeignet für Hör- und Sehbehinderte.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse BeschJC, Soz/Ges und ImmoVerw (ff).

 

 

 

JC 10.11.09

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss Immo und Verwaltung, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen

 

SozGes 19.11

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss Immo und Verwaltung, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen

 

 

 

ImmoVerw. 06.01.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.

In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) eine Prioritätenliste zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2010 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.

In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) eine Prioritätenliste zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2010 zu berichten.

 

 

 

   
    28.10.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.40 - überwiesen
   
   
    19.11.2009 - Soziales und Gesundheit
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.01.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 9     Abgabe des Grunstücks Rigaer Str. 6 / 7, Flurstück 443, Flur 15, 10247 Berlin  
Enthält Anlagen
DS/1499/III  
Ö 10     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11     Verschiedenes      
               
 
 

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