Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt alle Möglichkeiten zu prüfen, um in möglichst
zentraler Lage in Friedrichshain-Kreuzberg ein Angebot der Kindertagesbetreuung
über die Regelöffnungszeiten nach dem KitaFöG hinaus zu errichten.
Dazu
ist zunächst gemeinsam mit der Fach-AG Kindertagesbetreuung nach § 78 KJHG zu
beraten, wie ein solches Angebot errichtet werden kann und welche
vorbereitenden Schritte/ Planungen dafür erforderlich sind. Neben einer
Bedarfserhebung und der Benennung eines geeigneten Standortes sind insbesondere
Kooperationen zu prüfen, die ein möglichst kostengünstiges Betreuungsangebot
außerhalb der Regelöffnungszeiten
gewährleisten. Auch mit im Bezirk ansässigen Wirtschaftsunternehmen,
deren Betriebsräten bzw. mit der IHK Berlin, der Handwerkskammer Berlin und den
Gewerkschaften sind diesbezüglich Gespräche zu suchen und ggf. Vereinbarungen
zu treffen.
Über
die Bemühungen des Bezirksamtes zur Errichtung einer 24-Stunden-Kita ist dem
JHA im Oktober 2008 ein erster Zwischenbericht vorzulegen.
Begründung:
Die
Zusammensetzung der Bevölkerung in unserem Bezirk und die Wirtschaftsstruktur
führen zu immer stärkeren Bedarfen nach einer flexibleren Kinderbetreuung als
dies nach den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen möglich ist. Angesichts
der stärkeren Bedeutung des Dienstleistungsbereiches gegenüber anderen Wirtschaftszweigen
und der veränderten Arbeitszeiten wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
gerade für diejenigen unmöglich, die bis spät in den Abend hinein oder nachts
bzw. an den Wochenenden arbeiten müssen und auch nicht auf Familienangehörige
zurückgreifen können. Insbesondere betroffen sind Frauen. Verschiedene Modelle,
bspw. in Schwedt/Oder, aber auch in Berlin zeigen jedoch, dass es durch
innovative Modelle und Kooperationen möglich ist, solche Angebote auch für
diejenigen vorzuhalten, die
aufgrund ihres Einkommens nicht auf kommerzielle Anbieter für die
Deckung ihrer spezifischen Betreuungsbedarfe zurückgreifen können. Auch ergeben
sich selbst bei nicht erfolgender öffentlicher Förderung neue Spielräume für
Eltern mit derartigen Bedarfen aufgrund der sukzessiven Beitragsfreiheit für
die Kindertagesbetreuung zu regulären Zeiten. Die gegenwärtige Weigerung des
JobCenters zur weiteren Förderung von Maßnahmen des Trägers Shia e.V., der in
diesem Bereich der flexiblen Betreuung engagiert ist, stellt Eltern vor fast
unlösbare Entscheidungssituationen und führt eindrucksvoll vor Augen, wie
wichtig die dauerhafte Bereitstellung eines solchen Angebotes ist.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Personal, Haushalt
und Investitionen ff. überwiesen.
03.03.2009
Vom
Antragsteller zurückgezogen.