Tagesordnung - 29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 23.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 22:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Verkehrsmessungen in der frisch asphaltierten Friedelstraße  
Enthält Anlagen
1054/XX  
Ö 1.2  
Spielplatzkommission  
Enthält Anlagen
1055/XX  
Ö 1.3  
Sozialbericht 2016  
Enthält Anlagen
1056/XX  
Ö 1.4  
Unseriöse Modernisierungsvorhaben in der Emser Straße 27?  
Enthält Anlagen
1057/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1  
Einspruch Herr BV Schröter gegen die Nichtzulassung einer Entschließung      
Ö 3.2  
Einspruch Herr BV Schröter gegen das Gegenstandloswerden von Drucksachen der aufgelösten BN-AfD-Fraktion      
Ö 3.3  
Konsensliste      
Ö 4     Entschließungen      
Ö 4.1  
Neukölln dankt der Polizei und dem Ordnungsamt  
Enthält Anlagen
1081/XX  
Ö 4.2  
Solidarität mit den Beschäftigten des Ordnungsamts Neukölln  
Enthält Anlagen
1139/XX  
Ö 5     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 5.1  
Raumvergabe im Bezirksamt Neukölln  
Enthält Anlagen
1084/XX  
Ö 5.2  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
1090/XX  
Ö 5.3  
Vorzeitige Beendigung von Mandaten als Bezirksverordnete im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1117/XX  
Ö 5.4  
Benennung von Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1118/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1085/XX  
Ö 6.2  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
1091/XX  
Ö 6.3  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
1092/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Bildung von Ausschüssen gem. § 9 Abs. 1 und 2 Bezirksverwaltungsgesetz  
Enthält Anlagen
1086/XX  
Ö 7.2  
Bildung von Ausschüssen gem. § 9 Abs. 1 und 2 Bezirksverwaltungsgesetz  
Enthält Anlagen
1087/XX  
Ö 7.3  
Umbenennung eines Ausschusses  
Enthält Anlagen
1119/XX  
Ö 7.4  
Veränderungssperre XIV-185db/32 für das Grundstück Rungiusstraße 9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db  
Enthält Anlagen
1088/XX  
Ö 7.5  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023  
Enthält Anlagen
1089/XX  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Seniorentagesstätte Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
1120/XX  
Ö 8.2  
„Ene, mene, muh“  
Enthält Anlagen
1122/XX  
Ö 8.3  
Verkehrschaos und Gefahren in der Glasower Straße  
Enthält Anlagen
1126/XX  
Ö 8.4  
Freistellungsanträge WBS-gebundener Wohnraum  
Enthält Anlagen
1132/XX  
Ö 8.5  
Brandanschlag auf das Ordnungsamt  
Enthält Anlagen
1134/XX  
Ö 8.6  
Bezirkshaushalt Neukölln und Steuerzahler  
Enthält Anlagen
1121/XX  
Ö 8.7  
Ehemaliger Schulgarten Carl-Legien-Schule  
Enthält Anlagen
1123/XX  
Ö 8.8  
Schulreinigung in Neukölln in kommunaler Hand  
Enthält Anlagen
1127/XX  
Ö 8.9  
Wohnungsbestände in Berlin rekommunalisieren  
Enthält Anlagen
1133/XX  
Ö 8.10  
Ausländische Obdachlose – Aufenthaltsbeendigung zum Schutz der einheimischen Bevölkerung  
Enthält Anlagen
1135/XX  
Ö 8.11  
Bebauungsplan XIV-221a  
Enthält Anlagen
1124/XX  
Ö 8.12  
Quereinsteiger*innenquoten bei Lehrkräften  
Enthält Anlagen
1128/XX  
Ö 8.13  
Haarlemer Straße  
Enthält Anlagen
1125/XX  
Ö 8.14  
Umsetzung Drs. 0469/XX Blühstreifen  
Enthält Anlagen
1129/XX  
Ö 8.15  
Mobile Geschwindigkeitsanzeige Thomasstraße  
Enthält Anlagen
1130/XX  
Ö 8.16  
Party-Event-Raum Bürgerstraße 60 (ehem. Eisdiele)  
Enthält Anlagen
1131/XX  
Ö 8.17  
Jugendwiederstand  
Enthält Anlagen
1136/XX  
Ö 8.18  
Nachfrage zu KA/262/XX - Aufenthaltsgesetz  
Enthält Anlagen
1137/XX  
Ö 9     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 9.1  
Verstöße gegen die Verpackungsordnung in Ordnung?  
Enthält Anlagen
0967/XX  
Ö 9.2  
Gilt in Neuköllner Grundschulkantinen die Scharia? Teil II  
Enthält Anlagen
0623/XX  
Ö 9.3  
Maßnahmen gegen ausufernde Lärmbelästigung in der Weserstraße  
Enthält Anlagen
0734/XX  
Ö 9.4  
Haltestellenumbenennung  
Enthält Anlagen
0664/XX  
Ö 9.5  
Einrichtung von Boule-Bahnen
Enthält Anlagen
0746/XX  
Ö 9.6  
Keine Mehrbelastung durch Erschließungsbeiträge  
Enthält Anlagen
0506/XX  
Ö 9.7  
Rudower Dorfteich reinigen
Enthält Anlagen
0851/XX  
Ö 9.8  
Sicherung von Kleingartenanlagen  
Enthält Anlagen
0803/XX  
Ö 9.9  
Das Berliner Mobilitätsgesetz in Neukölln zügig umsetzen  
Enthält Anlagen
0807/XX  
Ö 9.10  
Auflagen für Schankvorgärten bei Außengastronomie
Enthält Anlagen
0809/XX  
Ö 9.11  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen  
Enthält Anlagen
0738/XX  
Ö 9.12  
Verbot der Einfahrt in der Richardstraße
Enthält Anlagen
0850/XX  
Ö 9.13  
Wohnraum sichern: Illegale Vermietung von Ferienwohnungen unterbinden!
Enthält Anlagen
0811/XX  
Ö 9.14  
Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen  
Enthält Anlagen
0858/XX  
Ö 9.15  
Preissystem der Berliner Bäderbetriebe
Enthält Anlagen
0571/XX  
Ö 9.16  
Bodenschutz  
Enthält Anlagen
1015/XX  
Ö 9.17  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil III  
Enthält Anlagen
0625/XX  
Ö 9.18  
Kostenfreies WLAN im Rathaus  
Enthält Anlagen
0169/XX  
Ö 9.19  
Änderung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
0620/XX  
Ö 9.20  
Verbesserungen für die neue Fahrradstraße in der Weserstraße  
Enthält Anlagen
0434/XX  
Ö 9.21  
Maßnahmen gegen „Trinkerszene“ im U-Bahnhof Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
0475/XX  
Ö 9.22  
Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen
Enthält Anlagen
0520/XX  
Ö 9.23  
Bahnhof Zwickauer Damm  
Enthält Anlagen
0790/XX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Schulneubau und -sanierung auf das richtige Gleis setzen.
Enthält Anlagen
0568/XX  
Ö 10.2  
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0730/XX  
Ö 10.3  
Der Berliner Luftbrücke in Neukölln angemessen gedenken und Neuköllner Jugendliche darüber informieren  
Enthält Anlagen
0824/XX  
Ö 10.4  
Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes – Hat Neukölln daran Anteil?
Enthält Anlagen
0914/XX  
Ö 10.5  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 10.6  
Unterbringung von Obdachlosen  
Enthält Anlagen
0379/XX  
Ö 10.7  
Keine Räumung ohne Schlafplatz  
Enthält Anlagen
0380/XX  
Ö 10.8  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 10.9  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 10.10  
Lärmprognose in belasteten Gebieten
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 10.11  
Hänselstraße zwischen Sonnenallee und Gretelstraße zum verkehrsberuhigten Bereich umwidmen
Enthält Anlagen
0919/XX  
Ö 10.12  
Kita Riesestraße 1-2
Enthält Anlagen
0913/XX  
Ö 10.13  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0987/XX  
Ö 10.14  
Verkehrssicherheit des Durchgangs vom Laubsängerweg zum Ibisweg sicherstellen  
Enthält Anlagen
0975/XX  
Ö 10.15  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten
Enthält Anlagen
0812/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine rechtliche Stellungnahme über die Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten einzufordern. Eine für die Bezirke einheitliche Vorgabe ist angesichts der Gefährdung der Gültigkeit der gesamten Abwendungsvereinbarung durch rechtswidrige Klauseln erforderlich.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

das Bezirksamt wird gebeten, ab sofort in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB Abwendungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Bezirk Neukölln dahingehend zu verschärfen, dass sich die potenziellen Käufer auf den vollständigen Verzicht der Ausnahmetatbestände des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bis 6 BauGB und damit auch auf die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen verpflichten müssen. Die Abwendungsvereinbarungen müssen also klare Regelungen enthalten mit denen ausgeschlossen wird, dass der potenzielle Käufer die in der Immobilie vorhandenen Wohnungen in Einzeleigentum Eigentumswohnungen umwandelt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.01.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine rechtliche Stellungnahme über die Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten einzufordern.

Das Bezirksamt hat bei jeder Gelegenheit auf die gravierenden Auswirkungen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hingewiesen, denn mittelfristig gehen so günstige Mietwohnungen verloren. Auch diese Entwicklung war mitursächlich für die Festsetzung der Neuköllner Milieuschutzsatzungen in den Jahren seit 2016. Die Umwandlung von Wohnungen ließ sich damit allein jedoch nicht aufhalten, da es nach § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB auch in Milieuschutzgebieten weiterhin möglich war, Häuser umzuwandeln, wenn sich der „Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern“.

 

Die in der Tabelle vermerkten Umwandlungen gehen fast ausschließlich auf diesen Ausnahmetatbestand zurück:

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebiet

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Reuterplatz

144

179

98

184

380

554

Schillerpromenade

501

170

671

211

316

212

Flughafenstr./ Donaustr.

151

383

201

294

531

467

Rixdorf

113

305

181

95

498

295

Körnerpark

111

96

75

25

372

396

Hertzbergstr./ Treptower Str.

0

88

153

245

323

379

Silbersteinstr./ Glasower Str.

0

6

368

59

220

69

Germaniapromenade

0

0

0

0

129

42

Britz

0

0

0

0

0

0

Gropiusstadt

0

0

0

0

0

329

 

1020

1.227

1747

1113

2769

2743

 

Da diese Möglichkeit zur Umwandlung ihren Ursprung im Bundesrecht (BauGB) hat, konnten weder Bezirk noch Senatsverwaltung unmittelbar etwas an den rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

Der Bezirk Neukölln hat daher im Zuge der Prüfung des Vorkaufsrechts in Abwendungsvereinbarungen darauf bestanden, dass sich Käufer*innen dazu verpflichten, für die Dauer der Laufzeit der sozialen Erhaltungssatzungen, längstens jedoch für 20 Jahre, auf die Bildung von Wohneigentum unter Bezugnahme auf § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu verzichten. Dies entsprach auch den Regelungen der Musterabwendungsvereinbarung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 ist die Vorkaufsrechtsausübung in der bisherigen Form jedoch leider nicht mehr möglich.

Neukölln hat darüber nichts unversucht gelassen, die missbräuchliche Anwendung der sog. „Sieben-Jahres-Regel“ so weit wie möglich zu unterbinden. So wurden im Bezirk Genehmigungskriterien entwickeln, die verhindern sollen, dass Scheinmietverträge einzig mit dem Ziel der Veräußerung der Wohnung geschlossen werden. Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich von der Senatsverwaltung auch an den anderen Bezirken zur Anwendung empfohlen.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 wurde der § 250 BauGB − Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten − als neue temporäre Regelung in das Baugesetzbuch aufgenommen. Dadurch werden die Landesregierungen ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur sehr beschränkt möglich ist. So findet die o.g. Ausnahmeregel aus § 172 Abs. 4 BauGB in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB keine Erwähnung.

Der Bezirk hat sich dafür eingesetzt, von dieser Möglichkeit so schnell wie möglich Gebrauch zu machen. Der Senat hat am 3. August 2021 beschlossen, die Rechtsverordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu erlassen. Sie gilt seit dem 6. August 2021. Da deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, weil Verordnung und Begründung nicht zeitgleich veröffentlicht wurden, wurde die Umwandlungsverordnung am 21. September 2021 neu erlassen und trat am 7. Oktober 2021 in Kraft. Damit erstreckt sich ein grundsätzliches Verbot zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung auf ganz Berlin – für alle Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen.

Der § 250 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB sieht die ausnahmsweise Genehmigung der Umwandlung in Wohnungseigentum vor, wenn zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter*innen veräußert werden soll. Das Bezirksamt hat sich dafür eingesetzt, diese Regelungen im Sinne der Intention des Gesetzes restriktiv auszulegen. Umwandlungen können danach nur noch genehmigt werden, wenn eine verbindliche, notariell beurkundete Erklärung von mindestens zwei Drittel der Mieter*innen des betreffenden Wohnhauses vorliegt, dass sie ihre Wohnungen im Fall der Umwandlung kaufen würden.

Solche Anträge liegen dem Bezirksamt bisher jedoch nicht vor. Die Regelung hat sich als wie erhofft als hohe Hürde erwiesen. Das Umwandlungsgeschehen ist zum Erliegen gekommen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.04.2022

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.11 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.1 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.43 - vertagt
   

vertagt

   
    26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.27 - vertagt
   

vertagt

   
    15.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.7 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

das Bezirksamt wird gebeten, ab sofort in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB Abwendungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Bezirk Neukölln dahingehend zu verschärfen, dass sich die potenziellen Käufer auf den vollständigen Verzicht der Ausnahmetatbestände des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bis 6 BauGB und damit auch auf die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen verpflichten müssen. Die Abwendungsvereinbarungen müssen also klare Regelungen enthalten mit denen ausgeschlossen wird, dass der potenzielle Käufer die in der Immobilie vorhandenen Wohnungen in Einzeleigentum – Eigentumswohnungen – umwandelt.

 

Die Antragstellerin Frau BV Fuhrmann begründet den Antrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach

 

Herr BV Morsbach beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

Der Antrag auf Überweisung wird einstimmig beschlossen.

   
    08.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 7 - vertagt
   

Frau Fuhrmann geht kurz auf die Drucksache ein, welche sich inhaltlich auf den Beschluss der BVV Pankow bezieht. Da die Initiatoren in die nächste Sitzung des Ausschusses kommen werden, wird der Antrag bis dahin vertagt.

   
    13.12.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Fuhrman begründet erneut die Intention des Antrages, dem ein Beschluss der BVV Pankow zugrunde liegt. Das Bezirksamt Pankow hatte in seinem Schlussbericht zur Drucksache mitgeteilt, dass eine Umsetzung nicht möglich sei. Frau Fuhrmann geht in diesem Zusammenhang darauf ein, dass der Bezirk Neukölln wohl die Verschärfungen der Stadt München übernommen habe und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Durch die gerade erfolgten Ausführungen von Frau Fuhrmann ist durch Herrn BzStR Biedermann zu entnehmen gewesen, dass es insbesondere um die Frage geht, ob die Umwandlung in Eigentumswohnungen auf Dauer ausgeschlossen werden kann. In der Praxis spielt lediglich die Nr. 6 der im Antrag genannten Rechtsgrundlage eine relevante Rolle. Hier muss geklärt werden, was rechtlich zulässig ist. Die Stadt München hat die Kriterien für eine Abwendung des Vorkaufsrechts deutlich verschärft. Ob diese in einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann Bestand haben, wird sich allerdings noch zeigen müssen.

 

Die BVV hat die Verwaltung bereits mit der Prüfung beauftragt, ob diese auch für Neukölln angewendet werden können. In diesen Überlegungsprozessen bittet der Senat gleichwohl um keine bezirklichen Alleingänge. Die landesweite Abstimmung dauert jedoch auf für seinen Geschmack  zu lange, die Vorkaufsfälle finden jetzt statt.

 

Der Bezirk schöpft daher bei seinen Abwendungsvereinbarungen das Ermessen aus, soweit dies möglich ist. Ohne Verständigung mit der Landesebene werden jedoch keine Änderungen aufgenommen, die juristisch hoch umstritten sind. Dennoch hat der Bezirk einige der Münchner Verschärfungen bereits jetzt aufgenommen und in den Abwendungsvereinbarungen verankert. Fünf Bezirke haben sich zur Weiterentwicklungen der Regelungen zum “AK Vorkaufsrecht“ zusammengeschlossen.

 

Herr Laumann fasst die Konsequenzen aus den Redebeiträgen von Frau Fuhrmann und Herrn BzStR Biedermann zusammen und bringt einen Änderungsantrag wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine rechtliche Stellungnahme über die Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten einzufordern. Eine für die Bezirke einheitliche Vorgabe ist angesichts der Gefährdung der Gültigkeit der gesamten Abwendungsvereinbarung durch rechtswidrige Klauseln erforderlich.“

 

Frau Fuhrmann übernimmt den Änderungsantrag und bittet - da keine weiteren Redebeiträge angemeldet wurden - um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Antrag in der geänderten Fassung bei einer Enthaltung (BN-AfD) mehrheitlich angenommen.

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine rechtliche Stellungnahme über die Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten einzufordern. Eine für die Bezirke einheitliche Vorgabe ist angesichts der Gefährdung der Gültigkeit der gesamten Abwendungsvereinbarung durch rechtswidrige Klauseln erforderlich.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der CDU und der AfD beschlossen.

   
    25.05.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.01.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine rechtliche Stellungnahme über die Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten einzufordern. Das Bezirksamt hat bei jeder Gelegenheit auf die gravierenden Auswirkungen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hingewiesen, denn mittelfristig gehen so günstige Mietwohnungen verloren. Auch diese Entwicklung war mitursächlich für die Festsetzung der Neuköllner Milieuschutzsatzungen in den Jahren seit 2016. Die Umwandlung von Wohnungen ließ sich damit allein jedoch nicht aufhalten, da es nach § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB auch in Milieuschutzgebieten weiterhin möglich war, Häuser umzuwandeln, wenn sich der „Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern“.

 

Die in der Tabelle vermerkten Umwandlungen gehen fast ausschließlich auf diesen Ausnahmetatbestand zurück:

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebiet

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Reuterplatz

144

179

98

184

380

554

Schillerpromenade

501

170

671

211

316

212

Flughafenstr./ Donaustr.

151

383

201

294

531

467

Rixdorf

113

305

181

95

498

295

Körnerpark

111

96

75

25

372

396

Hertzbergstr./ Treptower Str.

0

88

153

245

323

379

Silbersteinstr./ Glasower Str.

0

6

368

59

220

69

Germaniapromenade

0

0

0

0

129

42

Britz

0

0

0

0

0

0

Gropiusstadt

0

0

0

0

0

329

 

1020

1.227

1747

1113

2769

2743

 

Da diese Möglichkeit zur Umwandlung ihren Ursprung im Bundesrecht (BauGB) hat, konnten weder Bezirk noch Senatsverwaltung unmittelbar etwas an den rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Bezirk Neukölln hat daher im Zuge der Prüfung des Vorkaufsrechts in Abwendungsvereinbarungen darauf bestanden, dass sich Käufer*innen dazu verpflichten, für die Dauer der Laufzeit der sozialen Erhaltungssatzungen, längstens jedoch für 20 Jahre, auf die Bildung von Wohneigentum unter Bezugnahme auf § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu verzichten. Dies entsprach auch den Regelungen der Musterabwendungsvereinbarung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 ist die Vorkaufsrechtsausübung in der bisherigen Form jedoch leider nicht mehr möglich. Neukölln hat darüber nichts unversucht gelassen, die missbräuchliche Anwendung der sog. „Sieben-Jahres-Regel“ so weit wie möglich zu unterbinden. So wurden im Bezirk Genehmigungskriterien entwickeln, die verhindern sollen, dass Scheinmietverträge einzig mit dem Ziel der Veräußerung der Wohnung geschlossen werden. Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich von der Senatsverwaltung auch an den anderen Bezirken zur Anwendung empfohlen.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 wurde der § 250 BauGB − Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten − als neue temporäre Regelung in das Baugesetzbuch aufgenommen. Dadurch werden die Landesregierungen ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur sehr beschränkt möglich ist. So findet die o.g. Ausnahmeregel aus § 172 Abs. 4 BauGB in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB keine Erwähnung. Der Bezirk hat sich dafür eingesetzt, von dieser Möglichkeit so schnell wie möglich Gebrauch zu machen. Der Senat hat am 3. August 2021 beschlossen, die Rechtsverordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu erlassen. Sie gilt seit dem 6. August 2021. Da deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, weil Verordnung und Begründung nicht zeitgleich veröffentlicht wurden, wurde die Umwandlungsverordnung am 21. September 2021 neu erlassen und trat am 7. Oktober 2021 in Kraft. Damit erstreckt sich ein grundsätzliches Verbot zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung auf ganz Berlin – für alle Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen. Der § 250 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB sieht die ausnahmsweise Genehmigung der Umwandlung in Wohnungseigentum vor, wenn zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter*innen veräußert werden soll. Das Bezirksamt hat sich dafür eingesetzt, diese Regelungen im Sinne der Intention des Gesetzes restriktiv auszulegen. Umwandlungen können danach nur noch genehmigt werden, wenn eine verbindliche, notariell beurkundete Erklärung von mindestens zwei Drittel der Mieter*innen des betreffenden Wohnhauses vorliegt, dass sie ihre Wohnungen im Fall der Umwandlung kaufen würden. Solche Anträge liegen dem Bezirksamt bisher jedoch nicht vor. Die Regelung hat sich als wie erhofft als hohe Hürde erwiesen. Das Umwandlungsgeschehen ist zum Erliegen gekommen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.04.2022

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 10.16  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 10.17  
Brexit: Auswirkungen auf Neukölln kompensieren  
Enthält Anlagen
0979/XX  
Ö 10.18  
Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden  
Enthält Anlagen
1022/XX  
Ö 10.19  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
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„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
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0927/XX  
Ö 10.21  
Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
0917/XX  
Ö 10.22  
Rettet die Baumscheibe  
Enthält Anlagen
0739/XX  
Ö 10.23  
Auto-Leichen bei OBI günstig zu haben?!  
Enthält Anlagen
0569/XX  
Ö 10.24  
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Wendehalsweg / Rudower Straße  
Enthält Anlagen
0976/XX  
Ö 10.25  
Einhaltung der StVO im Möwenweg
Enthält Anlagen
0973/XX  
Ö 10.26  
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern  
Enthält Anlagen
0928/XX  
Ö 10.27  
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße  
Enthält Anlagen
0920/XX  
Ö 10.28  
Fußgänger*innenfreundliche Querung Werbellinstraße
Enthält Anlagen
1013/XX  
Ö 10.29  
Verlegung der Bushaltestelle Seeadlerweg  
Enthält Anlagen
1025/XX  
Ö 10.30  
Gehwegbeleuchtung an der Oderstraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1020/XX  
Ö 10.31  
Gehwegbeleuchtung an der Nordseite der Saalestraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1019/XX  
Ö 10.32  
Gehwegbeleuchtung des Mittelbuschwegs sicherstellen  
Enthält Anlagen
1021/XX  
Ö 10.33  
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Oderstraße 188 zur Erweiterung des Werner-Seelenbinder-Sportparks und Sicherung von Gartenparzellen  
Enthält Anlagen
0915/XX  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg  
Enthält Anlagen
1093/XX  
Ö 11.2  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV  
Enthält Anlagen
1094/XX  
Ö 12     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13     Anträge      
Ö 13.1  
Stelle der/des Nachhaltigkeitsbeauftrag*ten  
Enthält Anlagen
1058/XX  
Ö 13.2  
Höhere Taktzeiten auf der Buslinie 171 während des SEV auf der U7  
Enthält Anlagen
1065/XX  
Ö 13.3  
Erarbeitung bezirklicher Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung  
Enthält Anlagen
1070/XX  
Ö 13.4  
Aufstellung Gedenktafel Werner-Seelenbinder-Grab  
Enthält Anlagen
1077/XX  
Ö 13.5  
Planungsrecht Werderlake  
Enthält Anlagen
1095/XX  
Ö 13.6  
Wohnungsbaupotentiale nutzen  
Enthält Anlagen
1059/XX  
Ö 13.7  
Einhaltung der StVO im Bereich der Haberstraße/Schmalenbachstraße  
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1066/XX  
Ö 13.8  
Radverkehrskonzept für Neukölln  
Enthält Anlagen
1060/XX  
Ö 13.9  
Baumfällungskataster einrichten  
Enthält Anlagen
1071/XX  
Ö 13.10  
Neuköllner Kinder- und Jugendparlament  
Enthält Anlagen
1061/XX  
Ö 13.11  
Öffentliches Erinnern an die Akteure und Schauplätze der Novemberrevolution in Neukölln  
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1078/XX  
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Enthält Anlagen
1096/XX  
Ö 13.13  
Einhaltung der StVO am Columbiadamm (128)  
Enthält Anlagen
1067/XX  
Ö 13.14  
Dienststellen unter einem Dach  
Enthält Anlagen
1062/XX  
Ö 13.15  
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen  
Enthält Anlagen
1079/XX  
Ö 13.16  
Anschriftadresse Clay-Oberschule  
Enthält Anlagen
1063/XX  
Ö 13.17  
Kein Nettoverlust von Grün- und Freiflächen  
Enthält Anlagen
1068/XX  
Ö 13.18  
Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben  
Enthält Anlagen
1064/XX  
Ö 13.19  
Stelle für Anti-Gewalt-Beauftragte*n in Neukölln schaffen  
Enthält Anlagen
1080/XX  
Ö 13.20  
Schulreinigung rekommunalisieren  
Enthält Anlagen
1073/XX  
Ö 13.21  
Keine Diesel-Fahrverbote in Berlin – Interessen von Bürgern und Mittelstand wahren  
Enthält Anlagen
1097/XX  
Ö 13.22  
Zwischennutzung des ehemaligen Schulgartens der Carl-Legien-Schule  
Enthält Anlagen
1069/XX  
Ö 13.23  
Bänke auf dem Reuterplatz wieder aufstellen  
Enthält Anlagen
1072/XX  
Ö 13.24  
Informationen für obdachlose Menschen verbessern  
Enthält Anlagen
1082/XX  
Ö 13.25  
Lichtzeichenanlage Sonnenallee / Ziegrastraße erhalten  
Enthält Anlagen
1074/XX  
Ö 13.26  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen II  
Enthält Anlagen
1098/XX  
Ö 13.27  
Beseitigung defekter privater Telefonanlagen auf öffentlichem Straßenland  
Enthält Anlagen
1075/XX  
Ö 13.28  
Zustand Post-Briefkästen verbessern  
Enthält Anlagen
1076/XX  
Ö 13.29  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen III  
Enthält Anlagen
1099/XX  
Ö 13.30  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen IV  
Enthält Anlagen
1100/XX  
Ö 13.31  
Mülleimer mit Aschenbechern ausstatten  
Enthält Anlagen
1083/XX  
Ö 13.32  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen IX  
Enthält Anlagen
1101/XX  
Ö 13.33  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen V  
Enthält Anlagen
1102/XX  
Ö 13.34  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen VI  
Enthält Anlagen
1103/XX  
Ö 13.35  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen VII  
Enthält Anlagen
1104/XX  
Ö 13.36  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen VIII  
Enthält Anlagen
1105/XX  
Ö 13.37  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen X  
Enthält Anlagen
1106/XX  
Ö 13.38  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XI  
Enthält Anlagen
1107/XX  
Ö 13.39  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XII  
Enthält Anlagen
1108/XX  
Ö 13.40  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XIII  
Enthält Anlagen
1109/XX  
Ö 13.41  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XIV  
Enthält Anlagen
1110/XX  
Ö 13.42  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XV  
Enthält Anlagen
1111/XX  
Ö 13.43  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XVI  
Enthält Anlagen
1112/XX  
Ö 13.44  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XVII  
Enthält Anlagen
1113/XX  
Ö 13.45  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XVIII  
Enthält Anlagen
1114/XX  
Ö 13.46  
Sondermüll BSR  
Enthält Anlagen
1115/XX  
Ö 13.47  
Sperrmüll kostenlos abholen  
Enthält Anlagen
1116/XX  
Ö 14     Mitteilungen      
Ö 14.1  
Wilde Altkleidercontainer  
Enthält Anlagen
0723/XX  
Ö 14.2  
Verkehrschaos und Gefährdung von Anwohnenden verhindern  
Enthält Anlagen
0672/XX  
Ö 15  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
               
 
 

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