Drucksache - 0807/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die im Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“) festgelegten Ziele zügig und umfassend in Neukölln umzusetzen.
Begründung: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am 28. Juni 2018 das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“). Die Berliner Bezirke spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Insbesondere die Förderung des stadt-, klima- und sozialverträglichen Umweltverbundes entspricht den Mobilitätsbedürfnissen vieler Bürger*innen in Neukölln, sich barrierefrei mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln schnell, sicher und kostengünstig fortzubewegen.
-Schlussbericht-
Die Zielsetzungen des Mobilitätsgesetzes mit dem Focus auf die Förderung des Umweltverbundes (Radverkehr, ÖPNV, Fußverkehr) werden in Neukölln beispielsweise durch den Umbau der größtenteils sehr alten Verkehrsinfrastruktur zu fahrradfreundlichen Straßen und auch zu Fahrradstraßen umgesetzt. Das Straßen- und Grünflächenamt hat in der 20. Wahlperiode in 13 Straßen ca. 7 km Radinfrastruktur geschaffen.
Weitere Beispiele dafür, dass sich das Bezirksamt dem Mobilitätsgesetz verpflichtet fühlt, sind die Maßnahmen für den Richard- und Reuterkiez, die Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung analog Kiezblocks in der Region Morusstraße/Kopfstraße, die Schließung der Rixdorfer Schnalle oder zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung.
Die Neuaufteilung des Straßenraums ist immer eine Einzelentscheidung. Generelle Lösungen gibt es auf Grund des begrenzten öffentlichen Raums nicht. Es kann aber als gesetzt betrachtet werden, dass die Anteile des ruhenden Verkehrs im Straßenraum in den hochverdichteten Innenstadtquartieren sukzessive abnehmen werden. Für die äußeren Ortsteile von Neukölln sind jedoch andere Konzepte gefragt, hier wird das Auto auch künftig eine größere Rolle spielen, denn Wege und Entfernungen sind hier zum Teil einfach erheblich größer.
Die realisierten wie auch die künftig noch umzusetzenden Baumaßnahmen standen und stehen in Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen. Faktoren, die wie bei allen komplexen Wandlungsprozessen letztendlich dazu führen, dass der Erwartungshaltung zur unmittelbaren Umsetzung nicht entsprochen werden kann.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 13.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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