Drucksache - 0803/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schutzfristen der bezirklichen Kleingartenanlagen, die 2020 auslaufen, verlängert werden, sofern nicht bereits aufgestellte Bebauungspläne eine andere Nutzung vorsehen.
-Schlussbericht-
Der Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans (KEP) des Landes Berlin löst das bisherige System der Schutzfristen durch Angabe von Entwicklungskategorien ab. Die alte Kategorie „Schutzfrist 2020“ wird übergeleitet in die neue Kategorie 3 „Kleingärten mit langfristiger Nutzungsperspektive“ bzw. in die Kategorie 6 „Umwandlung in Einfamilienhausgebiete“. Neu eingeführt wird außerdem die Kategorie 4 „bauliche Entwicklung von Kleingärten. Die Kategorien 4 und 6 sind für Neukölln im Entwurf des KEP nicht vorgesehen. Dagegen werden mehrere Kleingartenanlagen der Kategorie 3 „Kleingärten mit langfristiger Nutzungsperspektive“ zugeordnet. Dies sind landeseigene Kleingartenanlagen, für die der Flächennutzungsplan langfristig eine andere Nutzung vorsieht oder für die Baurecht z.B. aufgrund festgesetzter Bebauungspläne besteht. Diese Flächen sollen nicht vor 2030 in Anspruch genommen werden.
Vor dem geschilderten Sachverhalt wird der erbetene Einsatz für die Verlängerung von Schutzfristen gegenstandslos.
Als bezirkliche Planung liegt das am 27.02.2018 beschlossene „Konzept für die soziale Infrastruktur – Bezirk Neukölln“ vor. Dieses Konzept enthält eine Priorisierung in Anspruch zu nehmender bzw. für die soziale Infrastruktur zu entwickelnder Flächen. Aktuell liegen keine Erkenntnisse über die gesicherte Inanspruchnahme von landeseigenen Kleingartenflächen zugunsten von Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur vor.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 20. November 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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