Drucksache - 1095/XX  

 
 
Betreff: Planungsrecht Werderlake
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Piehl, StephanFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
28.02.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz vertagt   
28.03.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
09.05.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SuWff, UmNAt, Grünf
Textänderung des Antragsteller
Ausschuss Beschluss UmNat
Ausschuss Beschluss SuW
vertagt 1
vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei allen zuständigen Stellen (z.B. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) dafür einzusetzen, die Grundstücke in der Werderlake / Neudecker Weg 23 und 25 im Planungsrecht im Zuge eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans und anschl. im Bebauungsplanverfahrens auf eine Bebauung, z.B. für den Wohnungsbau umzuwandeln.

 

Begründung:

Da der Bezirk die Entwicklung dieser Flächen als Grünflächen nicht mehr als zwingend notwendig betrachtet, und anliegend die sehr große Grünfläche „Rudower Höhe“ vorhanden ist, und sich das Bezirksamt auf Anfrage hin (KA/148/XX + KA/201/XX) auch eine Bebauung vorstellen kann, sind diese Grundstücke prädestiniert zur Bebauung von Wohnraum. Denkbar wäre auch eine Mischnutzung mit Gewerbeeinheiten wie z.B. im EG für die Nahversorgung oder auch eine Kombination mit Wohnraum und Kindertagesstätte.

 
 

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