Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Auflagen für Schankvorgärten bei Außengastronomie
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Künftig sind bei Genehmigung von Schankvorgärten bei Außengastronomie die entsprechenden Genehmigungen mit einer Lageskizze der zulässigen Schankfläche zu versehen. Möbel und weitere Ausstattung sind nach Betriebsschluss einzuräumen. Auf das der Rechtssicherheit dienende „Gesamtkonzept für Sondernutzungen auf öffentl. Straßenland in Neukölln“ wird in geeigneter Form hingewiesen. Die Genehmigungen samt Auflagen sind gut sichtbar an Schaufenster o. Eingangstür des Gastronomiebetriebes auszuhängen. Die Einhaltung der Auflagen künftiger und bestehender Genehmigungen ist entsprechend zu kontrollieren.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der CDU und der AfD beschlossen.
Realisierung:
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