Drucksache - 1135/XX  

 
 
Betreff: Ausländische Obdachlose – Aufenthaltsbeendigung zum Schutz der einheimischen Bevölkerung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 1135/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen werden unter Hinweis auf die Kleine Anfrage der AfD- Fraktion KA/138/XX bei den durchgeführten Kontrollen in Neuköllner Grünanlagen, auf Spielplätzen die Personalien der angetroffenen ausländischen Obdachlosen nicht an das zuständige Ausländeramt zur Entziehung der Freizügigkeitsrechts weitergegeben, obwohl der Bundesgesetzgeber bereits 2004 eindeutig geregelt hat, dass eine Freizügigkeitsberechtigung nicht besteht,

 

  • wenn die Voraussetzungen der Freizügigkeitsberechtigung nicht oder nicht mehr vorliegen (§ 5 Absatz 4 FreizügG)

 

  • wenn das Vorliegen der Voraussetzungen der Freizügigkeitsberechtigung durch gefälschte Dokumente vorgetäuscht wurde (§ 2 Absatz 7 FreizügG)

 

  • aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (§ 6 Absatz 1 FreizügG)?

 

  1. Muß der Steuerzahler aus der Nichtumsetzung des Freizügigkeitsgesetzes das Bezirksamt Neukölln dahingehend verstehen, dass das Bezirksamt Neukölln als Bestandteil der Exekutive die Gesetze des Deutschen Bundestag als Legislative nicht anwenden will, weil das Bezirksamt gemäß seiner Antwort es als seine „Aufgabe betrachtet, - auf Kosten des Steuerzahlers - erkannte Notlagen von Menschen, gleich welcher Herkunft, mit allen verfügbaren Mitteln zu lindern. Dies geschieht unabhängig von vorhandenen kriminellen Strukturen.“ zu finanzieren?
 
 

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