Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1070/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung für Neukölln einzuführen. Bestandteil der Leitlinien soll eine kontinuierlich zu aktualisierende Vorhabenliste sein, in der alle anstehenden bezirklichen Projekte (z.B.: Straßenbau, Grünanlagenneu- und -umbau) dargestellt werden. Ziel soll sein, dass die Beteiligungsverfahren ausgebaut und niederschwellig gestaltet werden, um eine Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
Begründung: Auf Grund der gerade erarbeiteten Berliner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung können diese für Neukölln übernommen werden.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und Vertreter*innen der Bürger*innenschaft, Leitlinien für eine Bürger*innenbeteiligung für Neukölln am Beispiel der Stadt Heidelberg sowie der Bezirke Mitte und Pankow zu erarbeiten. Bestandteil der Leitlinien soll - in Anlehnung an die diesbezügliche Heidelberger Praxis - eine kontinuierlich zu aktualisierende Vorhabenliste sein, in der alle anstehenden bezirklichen Projekte (z.B.: Straßenbau, Grünanlagenneu- und umbau) dargestellt werden. Ziel soll sein, dass die Beteiligungsverfahren ausgebaut und niederschwellig gestaltet werden, um eine Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
-Schlussbericht-
Ausgehend von den partizipativ entwickelten Berliner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung und dem Umsetzungskonzept auf Landesebene hat die Stabsstelle für Dialog und Zukunft einen Prozess mit den Amtsleiter*innen zur Erstellung der Neuköllner Leitlinien im Mai 2020 gestartet. Ziel war es, ,klare und belastbare Strukturen für Bürger*innenbeteiligungen aufzubauen und zwischen den involvierten Parteien Transparenz zu schaffen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Leitlinien beschlossen, wobei das Jahr 2021 als Modelljahr zur Erprobung des Umsetzungsprozesses dient. Dies ist insoweit auch notwendig, da die gute Umsetzung an personellen und finanziellen Ressourcen gekoppelt ist. Diese Ressource ist zumindest durch den freien Träger der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung in stadtentwicklungspolitischen Prozessen für 2021 gesichert.
Wie im Beschluss dargestellt ist eine Vorhabeliste sowie die Einbindung unterrepräsentierter Gruppen in formalen Entscheidungsprozessen elementarer Bestandteil der Neuköllner Leitlinien.
Mehr Informationen finden sich hier:
Berlin-Neukölln, den 04. März 2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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