Drucksache - 0987/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für eine bessere Durchquerung aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Buslinie 271+744 in der Groß-Ziethener Chaussee ab Ecke Perlhuhnweg in Richtung Zittauer Straße einzusetzen. Dies sollte durch ein Parkplatz-Verkehrszeichen Nr. 315-55 (Parken halb auf dem Gehweg) ab Perlhuhnweg in Richtung Zittauer Strasse (bis zum bestehenden Parkverbotsbereich) erzielt werden.
Begründung: Zur Zeit wird der Durchgangsverkehr durch parkende PKW´s in der Groß-Ziethener Chaussee ab Ecke Perlhuhnweg in Richtung Zittauer Straße stark behindert. Sei es durch Eltern, die ihre Kinder von der Schliemann Grundschule abholen oder sei es durch Anwohner der Groß-Ziethener Chaussee. Abhilfe könnte die Erlaubnis schaffen, dass PKW‘s mittels Parkplatz-Verkehrszeichen Nr. 315-55 auf einem Streifen parken dürfen, der nicht als Radweg und Fußgängerweg genutzt wird. Der Radverkehr und Fußgängerverkehr wird nicht beeinträchtigt, weil zwischen Straße und bestehenden Radweg ein Stück ungenutzt ist. So kommt der öffentliche Nahverkehr, hier Buslinie 271+744 nur in Schritttempo voran, weil parkende Fahrzeuge die Groß-Ziethener Chaussee in diesem Bereich verstopfen. |
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