Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0506/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss beschließt die Rücküberweisung des Antrages in den Ältestenrat und empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat für eine Rechtssicherheit bezüglich der finanziellen Inanspruchnahmemöglichkeit von Grundeigentümern am Ausbau ihrer Straße nach dem Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) einzusetzen.
Begründung: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg, wonach sich in bestimmten Fällen Grundeigentümer finanziell am Ausbau ihrer Straße als Erschließungsmaßnahme beteiligen müssen, sorgt auch bei den Grundstückseigentümern in Neukölln für große Unruhe. Der für das Urteil maßgebliche Paragraf des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) bietet allerdings erheblichen Interpretationsspielraum. Der Senat ist daher gefordert, hier schnellstens für Rechtsklarheit zu sorgen. Der Senat muss für die Bezirke und Grundstückseigentümer allgemeingültige Rechtssicherheit schaffen. |
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