Drucksache - 1088/XX  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-185db/32 für das Grundstück Rungiusstraße 9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 3
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

r das Grundstück Rungiusstraße 9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 18. Dezember 2018

 

 

 

…………………………..      ………………………..

Hikel         Biedermann

Bezirksbürgermeister       Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat am 29.01.2019r das Grundstück Rungiusstraße 9 eine Veränderungssperre mit der Bezeichnung XIV-185db/32 als Rechtsverordnung erlassen. Die Verordnung ist am 16.02.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 4 auf Seite 38 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.01.2019 über die Veränderungssperre XIV-185db/32 (Drucksache Nr. 1088/XX) als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 04. März 2019

 

 

 

___________________      _____________________

Hikel         Biedermann

Bezirksbürgermeister       Bezirksstadtrat

 
 

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