Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0620/XX
Der Antrag wird von der antragsstellenden Gruppe zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in folgenden Punkten zu ergänzen (die Ergänzungen sind „fett“ hervorgehoben):
§ 10 Bildung von Fraktionen und Gruppen 3.) Zwei fraktionslose Bezirksverordnete, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören oder auf demselben Wahlvorschlag gewählt worden sind, können eine Gruppe bilden. Die Bezeichnung der Gruppe und die Namen ihrer Mitglieder sowie deren Funktionen sind dem Vorsteher schriftlich mitzuteilen.
§11 Beteiligung der Fraktionen und Gruppen 3.) Die Gruppen erhalten In vier Ausschüssen ihrer Wahl einen Sitz mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, dies gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss. 3.) alt wird zu 4.neu 4.)alt wird zu 5.neu 5.) alt wird zu 6.neu 6.) alt wird zu 7.neu
III. Ältestenrat §12 Zusammensetzung 1.) … den Fraktionsvorsitzenden und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Über die Beteiligung von Gruppen im Ältestenrat entscheidet die BVV durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Die Zusammensetzung….
§ 14 Aufgaben …eine Verständigung zwischen den Fraktionen und Gruppen, insbesondere…
V. Anträge, Ersuchen, Empfehlungen, Anfragen und Vorlagen § 20 Dringlichkeiten 3.) Zur Dringlichkeit dürfen von jeder Fraktion und Gruppe nur ein Redner sowie….
§25 Große Anfragen 1.) ….vor der Sitzung einzureichen. Pro Fraktion und Gruppe dürfen nicht mehr als zwei Große Anfragen… 5.) ….ihrer Stärke entsprechend, dann den Gruppen sowie den fraktionslosen….
§ 38 Tagesordnung 6.) Die Sitzung ist auf Antrag einer Fraktion, einer Gruppe oder des Bezirksamtes zu unterbrechen…
§ 39 Beratung 3. ) .... Ein Antrag auf Schluss der Beratung ist erst zulässig, wenn mindestens ein Bezirksverordneter jeder Fraktion, jeder Gruppe und fraktionslose Bezirksverordnete die Möglichkeit… 4. ) … zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend, den Gruppen sowie den fraktionslosen… 5.)….zunächst ihrer Stärke entsprechend, den Gruppen sowie den fraktionslosen…
§ 40 Wortmeldung, Worterteilung und Rededauer 2.) ….die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion und 10 Minuten pro Gruppe. .. 5.) …erst sprechen, wenn alle Fraktionen und Gruppen sowie fraktionslose…
Begründung: Entsprechend der Handreichung: „Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt“ der Senatsverwaltung für Inneres und Sport IA22, I A 13 (Stand 20. Oktober 2016) können sich zwei fraktionslose Bezirksverordnete zu einer „Gruppe“ zusammenzuschließen (vgl. hierzu II.4.5“ Fraktionslose Bezirksverordnete“). Gemäß der „Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin“ besteht in der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln diese Möglichkeit bisher nicht. In der Vergangenheit, jetzt und auch künftig sind bzw. kann erwartet werden, dass durch eine Verbreiterung des politischen Spektrums fraktionslose Bezirksverordnete in die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln gewählt werden. Daher ist es angebracht, die Voraussetzungen für die Bildung einer Gruppe und deren Möglichkeiten, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen, in der Geschäftsordnung der BVV-Neukölln zu regeln, wie es bereits in den Geschäftsordnungen anderer Bezirke erfolgt ist. Die Ergänzungen der einzelnen betroffenen Paragraphen der Geschäftsordnung führen zu keiner Gleich- oder gar Besserstellung von Gruppen gegenüber Fraktionen, sondern entsprechen in etwa den Rechten, die zwei fraktionslose Bezirksverordnete zur Zeit zusammengenommen bereits haben und stehen nicht in Widerspruch zur aktuellen Geschäftsordnung. |
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