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Drucksache - DS/0355-7/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Im Kapitel 4042 wird im Titel 67146 (Heimerziehung nach dem KJHG)ein Betrag in Höhe von 701.000 Euro mit einer Sperre versehen. Zugleich wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich Umsteuerungsmaßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei der Heimunterbringung, zu ergreifen, um die Inanspruchnahme der gesperrten Mittel zu vermeiden. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs ist der gesperrte Mittelansatz für die Verstärkung des Titels 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 KJHG) im Kapitel 4010 einzusetzen. Das Bezirksamt wird beauftragt,
diese Maßnahme konsequent durchzuführen und auch bei eventuell weiteren
Einsparungen im Bezirksamt, z.B. im Rahmen der Auflösung der pauschalen
Minderausgabe oder weiterer Entscheidungen, keinen Zugriff auf diese Mittel
vorzunehmen bzw. die Zielgröße von 949.000 für den Ansatz zur Arbeit nach §16
KJHG auch zu erreichen. Der BVV ist zur Dezembersitzung 2007 ein
Maßnahmenbündel zur o.g. Umsteuerung vorzulegen. Begründung: Im Titel 67161 im Kap. 4010 sind im
vorliegenden Haushaltsplan trotz anders lautenden BVV -Beschlusses im Rahmen
der Übertragung an einen freien Träger keine hinreichenden Mittel z.B. für die
Absicherung des Betriebs des Elternzentrums am Mehringdamm enthalten. Zudem
bekennen sich JHA sowie alle Fraktionen
zum fachlichen Ziel der o.g. Umsteuerung hin zu mehr präventiver
Familienarbeit. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Im Kapitel 4042 wird im Titel 67146 (Heimerziehung nach dem KJHG)ein Betrag in Höhe von 701.000 Euro mit einer Sperre versehen. Zugleich wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich Umsteuerungsmaßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei der Heimunterbringung, zu ergreifen, um die Inanspruchnahme der gesperrten Mittel zu vermeiden, wenn die Ausgabenentwicklung dies zulässt. Prüfzeitraum 30.06.2008. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs ist der gesperrte Mittelansatz für die Verstärkung des Titels 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 KJHG) im Kapitel 4010 einzusetzen. Das Bezirksamt wird beauftragt,
diese Maßnahme konsequent durchzuführen und auch bei eventuell weiteren
Einsparungen im Bezirksamt, z.B. im Rahmen der Auflösung der pauschalen
Minderausgabe oder weiterer Entscheidungen, keinen Zugriff auf diese Mittel
vorzunehmen bzw. die Zielgröße von 949.000 für den Ansatz zur Arbeit nach §16
KJHG auch zu erreichen. Der BVV ist zur Dezembersitzung 2007 ein
Maßnahmenbündel zur o.g. Umsteuerung vorzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Im Kapitel 4042 wird im Titel 67146 (Heimerziehung nach dem KJHG)ein Betrag in Höhe von 701.000 Euro mit einer Sperre versehen. Zugleich wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich Umsteuerungsmaßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei der Heimunterbringung, zu ergreifen, um die Inanspruchnahme der gesperrten Mittel zu vermeiden, wenn die Ausgabenentwicklung dies zulässt. Prüfzeitraum 30.06.2008. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs ist der gesperrte Mittelansatz für die Verstärkung des Titels 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 KJHG) im Kapitel 4010 einzusetzen. Das Bezirksamt wird beauftragt,
diese Maßnahme konsequent durchzuführen und auch bei eventuell weiteren
Einsparungen im Bezirksamt, z.B. im Rahmen der Auflösung der pauschalen
Minderausgabe oder weiterer Entscheidungen, keinen Zugriff auf diese Mittel
vorzunehmen bzw. die Zielgröße von 949.000 für den Ansatz zur Arbeit nach §16
KJHG auch zu erreichen. Der BVV ist zur Dezembersitzung 2007 ein
Maßnahmenbündel zur o.g. Umsteuerung vorzulegen. |
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