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Drucksache - DS/0355-12/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, der BVV bis zur Sitzung im Dezember 2007 eine
Vorlage zu unterbreiten, in der dargestellt wird, in welcher Weise
Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden (können), um drohende Ausgaben oberhalb
der jeweiligen Haushaltsansätze in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt in
Sonderfällen nach SGB XII und AsylbLG (Kap. 3911, Titel 67137), Hilfe zur
Pflege nach SGB XII und AsylbLG (Kap. 3911, Titel 68121), Stationäre Hilfe zur Pflege (Kap. 3912,
Titel 67116) sowie Unterbringung als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Kap. 3912, Titel 67118) zu vermeiden bzw.
möglichst gering zu halten. In diesem Zusammenhang sind auch die Handhabung der
Verwaltungspraxis in diesen Bereichen in anderen Bezirken darzulegen sowie
Aussagen hinsichtlich des Controlling-Systems im Amt für soziale Dienste zu
treffen. Begründung: Das
Bezirksamt selbst verweist auf Risiken in den o.g. Bereichen, die möglichst
gering gehalten werden müssen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, der BVV bis zur Sitzung im Dezember 2007 eine
Vorlage zu unterbreiten, in der dargestellt wird, in welcher Weise
Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden (können), um drohende Ausgaben oberhalb
der jeweiligen Haushaltsansätze in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt in
Sonderfällen nach SGB XII und AsylbLG (Kap. 3911, Titel 67137), Hilfe zur
Pflege nach SGB XII und AsylbLG (Kap. 3911, Titel 68121), Stationäre Hilfe zur Pflege (Kap. 3912,
Titel 67116) sowie Unterbringung als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Kap. 3912, Titel 67118) zu vermeiden bzw.
möglichst gering zu halten. In diesem Zusammenhang sind auch die Handhabung der
Verwaltungspraxis in diesen Bereichen in anderen Bezirken darzulegen sowie
Aussagen hinsichtlich des Controlling-Systems im Amt für soziale Dienste zu
treffen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamt wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und Personal,
Haushalt und Investitionen überwiesen. BE
Ausschuss für Soziales und Gesundheit …
empfiehlt als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamt wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 23.04.2008
BVV Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamt wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. |
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