Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Kapitel 3800, Titel 52610 erhält einen Sperrvermerk:
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz Entwurf | Ansatz Antrag | Veränderung |
| | | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
3800 | 52610 | Gutachten | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 |
Sperrvermerk: Im Jahr 20.000 Euro wird der Titel durch einen Sperrvermerk belegt. Die Freigabe erfolgt durch die BVV. Die Gelder werden für ein Verkehrsgutachten für die Brommybrücke als Fuß- und Radbrücke aufgewendet mit dem Ziel, die Brücke in dieser Legislaturperiode zu errichten. Sollte im Jahr 2022 das Bezirksamt der Aufforderung der BVV nicht nachgekommen sein, wird der Sperrvermerk auch in 2023 gelten.
Begründung: Die BVV hat unlängst beschlossen, die Brommybrücke wieder zu erreichten. Es muss endlich voran gehen. Dazu soll ein umfassendes qualitatives und quantitatives Verkehrsgutachten erstellt werden, um Potenziale und Bedarf für den Bau einer Fußgängerbrücke zur besseren Anbindung des Ostbahnhofs an den nördlichen Teil Kreuzbergs zu ermitteln. Das Gutachten stellt damit den Auftakt des Baus der Brommybrücke dar.
ÄÄ DIE LINKE
PHIRW 10.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 14.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
„4500 97130 Zweckbindung 1.000 Euro Beteiligung des Bezirks an einem Gutachten vom Land Berlin für den Wiederaufbau der Brommybrücke“
Begründung: Merksatz als Willensbekundung.