Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 15.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 1.1  
Regelung der Redezeit      
Ö 2  
Wahl stellv. Ausschussvorsitz (vorgeschlagen Herr Dr. Thomas Weigelt - B'90/Die Grünen)      
Ö 3  
regelmäßiger Sitzungsbeginn      
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt zu den Themen Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen seit August 2016      
Ö 5  
Otto-Suhr-Siedlung      
Ö 6  
Lausitzer Str. 10/11      
Ö 7  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
DS/0085/V  
Ö 8  
Bebauungsplan VI-140g VE für die Grundstücke Dennewitzstraße 36-44 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0021/V  
Ö 9  
Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten  
Enthält Anlagen
DS/0022/V  
Ö 10  
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnungen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0026/V  
Ö 11  
Berechnung der Grundschulplatzbedarfe in den Schulregionen V bis VII im Kontext der wachsenden Stadt  
Enthält Anlagen
DS/0027/V  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung der Blöcke 84, 86, 87, 88 als Erhaltungsgebiet "Kottbusser Tor Süd" zur Erweiterung des bestehenden Erhaltungsgebiets Luisenstadt gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0029/V  
Ö 13  
93 Kita-Plätze sind wichtiger als acht Bäume - Antrag bzgl. des Erweiterungsbaus der Kita in der Methfesselstr. 14 wohlwollend prüfen und genehmigen!  
Enthält Anlagen
DS/0032/V  
Ö 14  
Bebauungsplan 2-56B für die Grundstücke Modersohnstraße 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, Markgrafendamm 24, 25, Laskerstraße 1A, 1, 5, Bödikerstraße 26/ Persiusstraße 7 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0034/V  
Ö 15  
Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen  
Enthält Anlagen
DS/0042/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, zur zeitlichen Überbrückung bis zu der Umsetzung oben genannter Regelungen, eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen. Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt natürlich an geltende Landesgesetzgebung hält, allerdings in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg duldet daher mehr als einmal und bis zu 182 Tagen im Jahr das Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Begründung:

 

Gewerblich vermietete Wohnungen sind ganz klar dem Wohnungsmarkt in Friedrichshain-Kreuzberg wieder zuzuführen. Dies wird durch das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eindeutig artikuliert. Das sogenannte Home-Sharing hingegen ist eindeutig keine Zweckentfremdung von Wohnraum, da auch durch den Wegfall von Vermietungen der Wohnraum nicht wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden kann. Diesen Interpretationsspielraum lässt das Landesgesetz auch zu. Dennoch gehört der Erhalt des „Home-Sharings“ in das Gesetz explizit hinein. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann darüber hinaus mit positivem Beispiel vorangehen und die eigenen Aushrungsbestimmungen zum Landesgesetz entsprechend formulieren. Wir gehen im Einklang mit einer Vielzahl an Studien davon aus, dass eine erlaubte Vermietung von 182 Tagen im Jahr Home-Sharing ausreichend ermöglicht, dem Ferienwohnungs-Gewerbe hingegen die lukrative finanzielle Grundlage entzieht.

 

 

BVV 11.01.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in die zu bildenden Ausschüsse:

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden,

Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (federführend)

 

 

SozBüDGes 18.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

   
    11.01.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.9 - überwiesen
   
   
    14.02.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 6 - vertagt
   
   
    15.02.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 15 - vertagt
   
   
    29.03.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    25.04.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    16.05.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    18.05.2017 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
    Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt
   
Ö 16  
Auch für die Ruhlsdorfer Str. eine Satzung  
Enthält Anlagen
DS/0073/V  
Ö 17  
Bauantragslisten      
Ö 18  
Verschiedenes      
               
 
 

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