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Auszug - Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten
Ergänzend zur Vorlage berichtet BezStR Herr Schmidt aus dem Telefonat mit Senator Kollatz-Ahnen, dass innerhalb von einem Monat ein Konzeptionspapier vorgelegt werden soll, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Dinge umgesetzt werden sollen. Konkret geht es darum, die Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Rahmenbedingungen für Vorkauf zu formulieren. Ferner soll eine Art Task-Force, ggf. auch durch die Bezirke, eingerichtet werden. In der Zwischenzeit können die Bezirke Einzelfallbetrachtungen vornehmen und sich mit Anträgen bezüglich der Differenz zwischen Ankaufpreis durch eine Wohnungsbaugesellschaft und Preis zu dem das Vorkaufrecht wahrgenommen werden kann an ihn wenden. Aktuell sind mehrere Fälle - Reichenberger Str. 55, Lübbener Str. 4, Zossener Str. 48, Kochhannstr. 3 und Forster Str. 52. - mit unterschiedlichem Stand (Abwendungsvereinbarung, Vorkauf zugunsten einer Stiftung, Einzelfallbetrachtung, Verkehrswertgutachten steht noch aus) in der Prüfung. In den Fällen Wrangelstr. 64 und 9 wurden Abwendungsvereinbarungen geschlossen. Insgesamt wird da, wo es möglich und sinnvoll ist, dass Vorkaufsrecht zu nutzen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. |
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