Auszug - Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0022/V Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Planen, Bauen und Umweltstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
 
Wortprotokoll

Ergänzend zur Vorlage berichtet BezStR Herr Schmidt aus dem Telefonat mit Senator Kollatz-Ahnen, dass innerhalb von einem Monat ein Konzeptionspapier vorgelegt werden soll, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Dinge umgesetzt werden sollen. Konkret geht es darum, die Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Rahmenbedingungen für Vorkauf zu formulieren. Ferner soll eine Art Task-Force, ggf. auch durch die Bezirke, eingerichtet werden. In der Zwischenzeit können die Bezirke Einzelfallbetrachtungen vornehmen und sich mit Anträgen bezüglich der Differenz zwischen Ankaufpreis durch eine Wohnungsbaugesellschaft und Preis zu dem das Vorkaufrecht wahrgenommen werden kann an ihn wenden.

Aktuell sind mehrere Fälle - Reichenberger Str. 55, Lübbener Str. 4, Zossener Str. 48, Kochhannstr. 3 und Forster Str. 52. - mit unterschiedlichem Stand (Abwendungsvereinbarung, Vorkauf zugunsten einer Stiftung, Einzelfallbetrachtung, Verkehrswertgutachten steht noch aus) in der Prüfung. In den Fällen Wrangelstr. 64 und 9 wurden Abwendungsvereinbarungen geschlossen. Insgesamt wird da, wo es möglich und sinnvoll ist, dass Vorkaufsrecht zu nutzen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 
 

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