Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Datum: Do, 09.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung der Protokolle vom 10.03., 14.04. und 12.05.2016      
Ö 3     Geschäftsordnung der BVV      
Ö 3.1     Vorstellung verschiedener Zählverfahren anhand konkreter Beispiele      
Ö 3.2     Änderung der GO §2: Besetzung des Vorstands  
Enthält Anlagen
DS/2170/IV  
Ö 3.3     Änderung GO §12  
Enthält Anlagen
DS/2171/IV  
Ö 3.4     Änderung GO § 54 (2)  
DS/2173/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die GO der BVV wird wie folgt geändert

alt:

(2) Das Vorschlagsrecht für die stellv. Bezirksbürgermeister*in erhält die Fraktion, die nach der Wahl der Bezirksbürgermeister*in und unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 2 BzVwG, im Höchstzahlverfahren (d'Hondt) die erste Position einnimmt.

Neu:

(6) Das Vorschlagsrecht für die stellv. Bezirksbürgermeister*in erhält die Fraktion, die, unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 2 BzVwG, im Höchstzahlverfahren (Saint-Laguë) die zweite Position einnimmt.

Begründung:

Wir sind im Jahr 2016. Das Verfahren nach D'Hondt ist nicht mehr zeitgemäß. Der Wählerwillen wird durch dieses Verfahren sehr stark verzerrt (siehe Grafik). https://www.math.uni-augsburg.de/emeriti/pukelsheim/2000c_files/sb5.gif Die kaskadierte Anwendung (Stimmen->BVO;BVO->(stv.) Bürgermeister*in etc.) verstärkt diesen Effekt). Das Verfahren nach Saint-Laguë erfüllt als Divisorverfahren genau wie D'Hondt die Haus- und Stimmen­mono­tonie (kein negatives Stimmengewicht), ist diesem aber statistisch durch eine deutliche weniger ausgeprägte Streuung der Erfolgswerte überlegen. Dieses zeigt sich auch durch den Umstieg von D'Hondt nach Saint-Laguë als Sitzzuteilungsverfahren bei der Bundestagswahl und vielen Landtagswahlen seit 2000. Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht lediglich für die Besetzung des Bezirksamtes D'Hondt vor. Für andere Ämter wird die Abbildung nach "den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen in der Bezirksverordnetenversammlung" gefordert. Diese Abbildung erfüllt Saint-Laguë; sogar besser als D'Hondt. Der einzige Grund, D'Hondt beizubehalten, ist eine systematische Bevorzugung größerer Fraktionen. Dies passt nicht zum demokratischen Selbstbild des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Die Sitzzuteilung kann stark von der Proportionalität abweichen (proporzverzerrende Wirkung in Form systematischer Benachteiligung kleinerer Parteien). Dieser Effekt wird gefördert durch große Unterschiede in den Parteistärken, eine hohe Anzahl antretender Parteien und eine niedrige Anzahl zu vergebender Sitze.

Extremes Beispiel: Anzahl zu vergebender Sitze: 10, Anzahl abgegebener gültiger Stimmen: 1000. Partei A erringt 600 Stimmen, 7 weitere Parteien erringen zusammen 400 Stimmen (darunter keine mehr als 59). Im Ergebnis erhält Partei A mit einem Stimmenanteil von 60 % alle 10 Sitze.

Allgemein gilt: Bei n zu vergebenden Sitzen erhält die stärkste Partei alle n Sitze, wenn ihr Stimmenanteil mehr als n-mal größer ist als der der zweitstärksten Partei. Somit kann die stärkste Partei bei beliebig kleinem Stimmenanteil alle Sitze erhalten, wenn die Parteienanzahl entsprechend groß ist. Ist der Stimmenanteil der stärksten Partei genau n-mal so groß wie der der zweitstärksten, haben beide Parteien den gleichen Anspruch auf den n-ten Sitz, der folglich verlost werden muss.

Die große Koalition (Merkel I) hat für die BTW 2009 D'Hondt auf Saint-Laguë umgestellt. Hinter derem demokratischen Anspruch sollte die BVV XHain nicht zurückbleiben.

Vor der neuen BVV-Wahl ist ein guter Zeitpunkt für diese Änderung. Die Regeln für die Besetzung sollten festgelegt werden, bevor die konkreten Abstimmungsergebnisse bekannt sind. Die Regeln in Kenntnis der Ergebnisse zu ändern, wäre moralisch fragwürdig.

Die alte Regelung war weiterhin missverständlich. Eine wörtliche Auslegung der Regelung würde bedeuten, dass die Fraktion, die in diesem Verfahren auf Platz 1 landet (die größte Fraktion) die stv. Bürgermeisterin stellt. Intendiert ist aber offensichtlich, dass die Fraktion auf Platz 1 die Bürgermeister*in stellt und die Fraktion, die Platz 2 erhält (möglicherweise die gleiche) das Vorschlagsrecht für die stv. Bürgermeisterin erhält. Beide Vorschlagsrechte an die Fraktion auf Position 1 zu vergeben wäre undemokratisch.

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Text  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt  werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

 

BVV, 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

Tra, 09.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

ÄR 21.06.2016

Antrag zurückgezogen.

   
    12.05.2016 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 2.5 - vertagt
   
Ö 3.5     Änderung GO §16(6)  
Enthält Anlagen
DS/2172/IV  
Ö 3.6     Kein Zwangs-Gender*Star bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen von Bezirksverordneten  
Enthält Anlagen
DS/2166-01/IV  
Ö 3.7     Kein Zwangs-Gender*Star bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen von Bezirksverordneten  
DS/2166/IV  
Ö 4     Transparenz      
Ö 4.1     SEZ-Privatisierungsvertrag: Volle Transparenz!
Enthält Anlagen
DS/1021/IV  
Ö 4.2     Sponsoringbericht 2015  
Enthält Anlagen
DS/2203/IV  
Ö 5     Verwaltungsmodernisierung      
Ö 5.1     Software-Inventur II
Enthält Anlagen
DS/1256/IV  
Ö 5.2     Offenes WLAN für die bezirklichen Flüchtlingsunterkünfte
Enthält Anlagen
DS/1895/IV  
Ö 5.3     Von Lichtenberg lernen heißt streamen lernen
Enthält Anlagen
DS/2169/IV  
Ö 6     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7     Verschiedenes      
               
 
 

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