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Drucksache - DS/2166-01/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben.
Begründung:
Neben dem Inhalt vermittelt auch die Form von Anfragen politische Positionierungen. Diese Positionierungen erkennen zu können, ist für die Wählerin sinnvoll. So kann zum Beispiel eine Fragestellerin durch geeignete Formulierung eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen. Die Wählerinnen können so erkennen, ob die Fragestellerin sich, um im Beispiel zu bleiben, in Fragen der Gleichstellungspolitik eher progressiv oder konservativ positionieren möchte.
Es ist nicht Aufgabe des Bezirksamtes, Anfragen aus dem konservativen oder reaktionären Spektrum einen progressiven Anschein zu verleihen; ebenfalls ist es nicht die Aufgabe des Bezirksamtes, Anfragen aus dem progressiven Spektrum traditionalistisch erscheinen zu lassen. Eine originalgetreue Wiedergabe ist darüberhinaus höchstwahrscheinlich auch weniger aufwendig.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben, so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können.
Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.
Begründung:
Neben dem Inhalt vermittelt auch die Form von Anfragen politische Positionierungen. Diese Positionierungen erkennen zu können, ist für die Wählerin sinnvoll. Die Wählerinnen können so erkennen, ob die Fragestellerin sich, um im Beispiel zu bleiben, in Fragen der Gleichstellungspolitik eher progressiv oder konservativ positionieren möchte.
BüTra 09.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben, so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können.
Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben, so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können.
Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.
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