Drucksache - DS/2170/IV  

 
 
Betreff: Änderung der GO §2: Besetzung des Vorstands
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENstellv. Vorsteher
Verfasser:Just, Felix J.Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
12.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung vertagt   
09.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2170/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung GO §2:  Die GO der BVV wird wie folgt geändert:

 

alt:

Die Fraktionen sind am Vorstand nach ihrer Stärke zu beteiligen (Höchstzahlverfahren nach d 'Hondt).

 

Neu:

Die Fraktionen sind am Vorstand nach ihrer Stärke zu beteiligen (Verfahren nach Saint-Laguë).

 

Begründung:

 

Wir sind im Jahr 2016. Das Verfahren nach D'Hondt ist nicht mehr zeitgemäß. Der Wählerwillen wird durch dieses Verfahren sehr stark verzerrt (siehe Grafik). https://www.math.uni-augsburg.de/emeriti/pukelsheim/2000c_files/sb5.gif

 

Die kaskadierte Anwendung (Stimmen->BVO;BVO->Vorstand) verstärkt diesen Effekt). Das Verfahren nach Saint-Laguë erfüllt als Divisorverfahren genau wie D'Hondt die Haus- und Stimmen­mono­tonie (kein negatives Stimmengewicht), ist diesem aber statistisch durch eine deutliche weniger ausgeprägte Streuung der Erfolgswerte überlegen. Dieses zeigt sich auch durch den Umstieg von D'Hondt nach Saint-Laguë als Sitzzuteilungsverfahren bei der Bundestagswahl und vielen Landtagswahlen seit 2000. Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht lediglich für die Besetzung des Bezirksamtes D'Hondt vor. Für andere Ämter wird die Abbildung nach "den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen in der Bezirksverordnetenversammlung" gefordert. Diese Abbildung erfüllt Saint-Laguë; sogar besser als D'Hondt. Der einzige Grund, D'Hondt beizubehalten, ist eine systematische Bevorzugung größerer Fraktionen. Dies passt nicht zum demokratischen Selbstbild des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Die Sitzzuteilung kann stark von der Proportionalität abweichen (proporzverzerrende Wirkung in Form systematischer Benachteiligung kleinerer Parteien). Dieser Effekt wird gefördert durch große Unterschiede in den Parteistärken, eine hohe Anzahl antretender Parteien und eine niedrige Anzahl zu vergebender Sitze.

 

Extremes Beispiel: Anzahl zu vergebender Sitze: 10, Anzahl abgegebener gültiger Stimmen: 1000. Partei A erringt 600 Stimmen, 7 weitere Parteien erringen zusammen 400 Stimmen (darunter keine mehr als 59). Im Ergebnis erhält Partei A mit einem Stimmenanteil von 60 % alle 10 Sitze.

 

Allgemein gilt: Bei n zu vergebenden Sitzen erhält die stärkste Partei alle n Sitze, wenn ihr Stimmenanteil mehr als n-mal größer ist als der der zweitstärksten Partei. Somit kann die stärkste Partei bei beliebig kleinem Stimmenanteil alle Sitze erhalten, wenn die Parteienanzahl entsprechend groß ist. Ist der Stimmenanteil der stärksten Partei genau n-mal so groß wie der der zweitstärksten, haben beide Parteien den gleichen Anspruch auf den n-ten Sitz, der folglich verlost werden muss.

 

Die große Koalition (Merkel I) hat für die BTW 2009 D'Hondt auf Saint-Laguë umgestellt. Hinter derem demokratischen Anspruch sollte die BVV X-Hain nicht zurückbleiben.

 

Vor der neuen BVV-Wahl ist ein guter Zeitpunkt für diese Änderung. Die Regeln für die Besetzung sollten festgelegt werden, bevor die konkreten Abstimmungsergebnisse bekannt sind. Die Regeln in Kenntnis der Ergebnisse zu ändern, wäre moralisch fragwürdig.

 

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Text  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt  werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

 

BVV, 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

Tra, 09.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 22.06.0216

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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