Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Datum: Do, 09.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung der Protokolle vom 10.03., 14.04. und 12.05.2016      
Ö 3     Geschäftsordnung der BVV      
Ö 3.1     Vorstellung verschiedener Zählverfahren anhand konkreter Beispiele      
Ö 3.2     Änderung der GO §2: Besetzung des Vorstands  
Enthält Anlagen
DS/2170/IV  
Ö 3.3     Änderung GO §12  
Enthält Anlagen
DS/2171/IV  
Ö 3.4     Änderung GO § 54 (2)  
DS/2173/IV  
Ö 3.5     Änderung GO §16(6)  
Enthält Anlagen
DS/2172/IV  
Ö 3.6     Kein Zwangs-Gender*Star bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen von Bezirksverordneten  
Enthält Anlagen
DS/2166-01/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben.

 

Begründung:

 

Neben dem Inhalt vermittelt auch die Form von Anfragen politische Positionierungen. Diese Positionierungen erkennen zu können, ist für die Wählerin sinnvoll. So kann zum Beispiel eine Fragestellerin durch geeignete Formulierung eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen. Die Wählerinnen können so erkennen, ob die Fragestellerin sich, um im Beispiel zu bleiben, in Fragen der Gleichstellungspolitik eher progressiv oder konservativ positionieren möchte.

 

Es ist nicht Aufgabe des Bezirksamtes, Anfragen aus dem konservativen oder reaktionären Spektrum einen progressiven Anschein zu verleihen; ebenfalls ist es nicht die Aufgabe des Bezirksamtes, Anfragen aus dem progressiven Spektrum traditionalistisch erscheinen zu lassen. Eine originalgetreue Wiedergabe ist darüberhinaus höchstwahrscheinlich auch weniger aufwendig.

 

 

06.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben, so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können.

 

Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.

 

Begründung:

 

Neben dem Inhalt vermittelt auch die Form von Anfragen politische Positionierungen. Diese Positionierungen erkennen zu können, ist für die Wählerin sinnvoll. Die Wählerinnen können so erkennen, ob die Fragestellerin sich, um im Beispiel zu bleiben, in Fragen der Gleichstellungspolitik eher progressiv oder konservativ positionieren möchte.

 

 

Tra 09.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben, so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können.

 

Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.

 

 

BVV 22.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben, so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können.

 

Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.

 

   
    12.05.2016 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 2.1.1 - vertagt
   
   
    07.06.2016 - Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.06.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.7     Kein Zwangs-Gender*Star bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen von Bezirksverordneten  
DS/2166/IV  
Ö 4     Transparenz      
Ö 4.1     SEZ-Privatisierungsvertrag: Volle Transparenz!
Enthält Anlagen
DS/1021/IV  
Ö 4.2     Sponsoringbericht 2015  
Enthält Anlagen
DS/2203/IV  
Ö 5     Verwaltungsmodernisierung      
Ö 5.1     Software-Inventur II
Enthält Anlagen
DS/1256/IV  
Ö 5.2     Offenes WLAN für die bezirklichen Flüchtlingsunterkünfte
Enthält Anlagen
DS/1895/IV  
Ö 5.3     Von Lichtenberg lernen heißt streamen lernen
Enthält Anlagen
DS/2169/IV  
Ö 6     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7     Verschiedenes      
               
 
 

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