Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit und Inklusion  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit und Inklusion
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Gesundheit und Inklusion
Datum: Mi, 17.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Qualifizierte Fachkraft für die Bauordnungen  
Enthält Anlagen
DS/0919/IV  
Ö 3     Wohnraum für betreutes Wohnen  
DS/2075/IV  
Ö 4     Bestätigung der Protokolle vom 08.07., 02.09., 16.09., 07.10., 20.10.2015 und 20.01. sowie 03.02.2016      
Ö 5     Bürgerbeteiligungsmittel 2016      
Ö 6     Wohnungsbau forcieren wo er vom Bezirk gewollt ist - Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge errichten wo Planungsunsicherheit besteht  
Enthält Anlagen
DS/2029/IV  
Ö 7     Änderung der Prüfkriterien der sozialen Erhaltungsverordnung für alle Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1698/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Kriterien, die gleichermaßen für Maßnahmen in bewohnten wie auch in leerstehenden Wohneinheiten gelten, für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wie folgt geändert:

 

Im Absatz 2. "r insbesondere folgende bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen wird gegenüber dem Fachbereich Bauaufsicht erhaltungsrechtlich eine auflagenfreie Zustimmung erteilt".

 

Der Punkt 2.2. wird gestrichen: Umwidmung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum.

 

Begründung:

 

Der Milieuschutz dient zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen. So sollen Bewohner*innen nicht durch Luxussanierungen und Luxusmodernisierungen und die damit einhergehenden Mieterhöhungen aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden. Es soll dadurch vermieden werden, dass nur "Besserverdienende" in der Lage sind, dort eine Wohnung zu mieten.

Dieses Anliegen wird jedoch ad absurdum geführt, wenn der Umbau ehemaliger Gewerbeflächen, wie zum Beispiel alte Fabrikgebäude, zu Lofts und Luxuswohnungen auflagenfrei erteilt wird. Insbesondere entlang des Kanals in Kreuzberg und in der Nähe der Spree, wie auch in zahlreichen Gewerbeflächen in Friedrichshain, wird seit Jahren ein gezielter Luxusausbau von alten Gewerberäumen für ein zahlungskräftiges Klientel betrieben. Eigentumswohnungen für einen Quadratmeterpreis über 5000,- Euro oder bei Vermietung eine Nettokaltmiete pro Quadratmeter über 15,- Euro sind keine Seltenheit. Die Angebote richten sich in der Regel nicht an die Wohnbevölkerung im Bezirk. Sie schrauben das Mietniveau in die Höhe und dienen nicht zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Der Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnraum ist daher den allgemeinen baurechtlichen Auflagen der Erhaltungsordnung zu unterwerfen.

 

 

BVV 20.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 17.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Kriterien, die gleichermaßen für Maßnahmen in bewohnten wie auch in leerstehenden Wohneinheiten gelten, für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wie folgt geändert:

 

Im Absatz 2. "r insbesondere folgende bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen wird gegenüber dem Fachbereich Bauaufsicht erhaltungsrechtlich eine auflagenfreie Zustimmung erteilt".

 

Der Punkt 2.2. wird gestrichen: Umwidmung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

r die Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Kriterien, die gleichermaßen für Maßnahmen in bewohnten wie auch in leerstehenden Wohneinheiten gelten, für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wie folgt geändert:

 

Im Absatz 2. "r insbesondere folgende bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen wird gegenüber dem Fachbereich Bauaufsicht erhaltungsrechtlich eine auflagenfreie Zustimmung erteilt".

 

Der Punkt 2.2. wird gestrichen: Umwidmung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 17.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    20.05.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.37 - überwiesen
   
   
    16.06.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    17.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.06.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.46 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    16.12.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.11 - überwiesen
   
   
    19.01.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
    Ö 3 - vertagt
   
   
    16.02.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    24.02.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.28 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 8     Bauanträge - Vorstellung 3191-BAA-22 Fontanepromenade 15 3211-0 Obentrautstr. 35 5-BAA-35 Samariterstr. 8      
Ö 9     Bauanträge - offen      
Ö 10     Bauanträge - Listen vom 08.02. und 15.02. -      
Ö 11     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 12     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 13     Verschiedenes      
               
 
 

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