Drucksache - DS/2029/IV  

 
 
Betreff: Wohnungsbau forcieren wo er vom Bezirk gewollt ist - Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge errichten wo Planungsunsicherheit besteht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hübsch, UweJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
17.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit und Inklusion      
09.03.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2029/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Die Standorte für die MUF'S dahingehend zu untersuchen, welche planungsrechtlichen und sonstigen Gründe gegen eine Bebauung mit Wohnungsbau bestehen.

 

  1. Eine zeitliche Einschätzung zu geben, bis wann diese Gründe geheilt sein können.

 

  1. Darzustellen, welche zeitlichen Unterschiede es gegenüber der Aufstellung von MUF's gäbe.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung des StadtQM am 17. Februar zu berichten.

 

 

Begründung:

 

In der Kette Notunterkunft - Gemeinschaftsunterkunft - Wohnung fehlen uns dauerhaft letzteres. Dort wo planungsrecht oder andere Gründe nicht entgegenstehen sollten daher Wohnungen entstehen. Generell ist das System der modularen Unterkünfte zu überprüfen, auch weil der genannte günstigere Kostenfaktor gegenüber Wohnungsbau nicht mehr gegeben ist. Die modularen Einheiten, sollten dort errichtet werden, wo die Planungen  für einen mittelfristigen Zeitraum noch nicht erkennbar sind. Sie können dort als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Deshalb bieten wir unsere Flächen für Wohnungsbau an, eingebettet in einem Verfahren, welches die Infrastruktur mitdenkt.

 

Berlin darf seine Flächen nicht ungeplant für vermeintlich kurzfristige Lösungen einsetzen. Der Flüchtlingszustrom wird sich noch erhöhen, zumindest nicht in absehbarer Zeit abnehmen. Das heißt, der Druck zur Unterbringung wächst stetig. Dieser Tatsache  wollen wir uns nicht verschließen. Deshalb müssen wir unsere Gebiete so planen, dass sie dauerhaft funktionieren können. Das heißt, dass es in Gebieten mit Baurecht sinnvoller ist, Wohnungen zu bauen in Häusern die planungsrechtlich zulässig sind, als Provisiorien, die aufgrund ihrer Konstruktion darunter bleiben müssen. Ferner muß immer die Infrastruktur mitgedacht und auch gebaut werden. Dies ist für Wohnungen verlässlicher als für wann auch immer aufzugebende modulare Einheiten.

 

Die dringliche Antwort ergibt sich aus der Notwendigkeit zum schnellen handeln, so dass die Ergebnisse in der Februar BVV in Anträgen umgesetzt werden können.

 

 

BVV 27.01.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 09.03.2016

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Die Standorte für die MUF'S dahingehend zu untersuchen, welche planungsrechtlichen und sonstigen Gründe gegen eine Bebauung mit Wohnungsbau bestehen.

 

  1. Eine zeitliche Einschätzung zu geben, bis wann diese Gründe geheilt sein können.

 

  1. Darzustellen, welche zeitlichen Unterschiede es gegenüber der Aufstellung von MUF's gäbe.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung des StadtQM am 17. Februar zu berichten.

 

 

BVV 16.03.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Die Standorte für die MUF'S dahingehend zu untersuchen, welche planungsrechtlichen und sonstigen Gründe gegen eine Bebauung mit Wohnungsbau bestehen.

 

  1. Eine zeitliche Einschätzung zu geben, bis wann diese Gründe geheilt sein können.

 

  1. Darzustellen, welche zeitlichen Unterschiede es gegenüber der Aufstellung von MUF's gäbe.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung des StadtQM am 17. Februar zu berichten.

 

 
 

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