Drucksache - DS/2075/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Wohnungsbaugesellschaften und anderen Bauträgern dafür einzusetzen, dass bei Neubauvorhaben Wohnungen gebaut werden, die sich für bezahlbares betreutes Wohnen eignen. Diese Wohnungen sollen an Trägern vermietet werden, die betreutes Wohnen anbieten.
Begründung: Auszug aus der Drucksache 0028/IV „Behindertenplanung“: „Es gibt zunehmend Probleme, Wohnraum für die Zielgruppe anzumieten. Insbesondere im Hinblick auf das Prinzip der regionalisierten Versorgung/Wohnortprinzip sind Menschen mit psychischen Erkrankungen in doppelter Weise von der Wohnungsknappheit im Bezirk betroffen: zum einen, weil preiswerter Wohnraum knapp wird und zum anderen aufgrund ihrer mit der Behinderung einhergehenden Persönlichkeitseigenschaften, welche sie zu einer für Vermieter/innen in der Regel nicht bevorzugt behandelten Mietergruppe machen. In der Konsequenz führt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum auch dazu, dass die Nutzerinnen und Nutzer der therapeutischen Angebote häufig länger in der therapeutischen Umgebung verbleiben, weil zum Auszug eine Wohnung fehlt und damit der Zugang zu den therapeutischen Angeboten „verstopft“ wird.“ Hinzu kommt das Vermieter Trägern die Wohnungen kündigen und Aufgrund der Wohnungsknappheit im Bezirk, Träger in anderen Bezirken Wohnungen suchen müssen, was für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen eine zusätzliche Belastung ist.
StadtQM/GesIk 17.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Senat und Wohnungsbaugesellschaften und anderen Bauträgern dafür einzusetzen, dass bei Neubauvorhaben Wohnungen gebaut werden, die sich für bezahlbares betreutes Wohnen eignen. Diese Wohnungen sollen an Trägern vermietet werden, die betreutes Wohnen anbieten.
BVV 24.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Senat und Wohnungsbaugesellschaften und anderen Bauträgern dafür einzusetzen, dass bei Neubauvorhaben Wohnungen gebaut werden, die sich für bezahlbares betreutes Wohnen eignen. Diese Wohnungen sollen an Trägern vermietet werden, die betreutes Wohnen anbieten.
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