Drucksache - DS/1698/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Kriterien, die gleichermaßen für Maßnahmen in bewohnten wie auch in leerstehenden Wohneinheiten gelten, für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wie folgt geändert:
Im Absatz 2. "Für insbesondere folgende bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen wird gegenüber dem Fachbereich Bauaufsicht erhaltungsrechtlich eine auflagenfreie Zustimmung erteilt".
Der Punkt 2.2. wird gestrichen: Umwidmung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum.
Begründung:
Der Milieuschutz dient zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen. So sollen Bewohner*innen nicht durch Luxussanierungen und Luxusmodernisierungen und die damit einhergehenden Mieterhöhungen aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden. Es soll dadurch vermieden werden, dass nur "Besserverdienende" in der Lage sind, dort eine Wohnung zu mieten. Dieses Anliegen wird jedoch ad absurdum geführt, wenn der Umbau ehemaliger Gewerbeflächen, wie zum Beispiel alte Fabrikgebäude, zu Lofts und Luxuswohnungen auflagenfrei erteilt wird. Insbesondere entlang des Kanals in Kreuzberg und in der Nähe der Spree, wie auch in zahlreichen Gewerbeflächen in Friedrichshain, wird seit Jahren ein gezielter Luxusausbau von alten Gewerberäumen für ein zahlungskräftiges Klientel betrieben. Eigentumswohnungen für einen Quadratmeterpreis über 5000,- Euro oder bei Vermietung eine Nettokaltmiete pro Quadratmeter über 15,- Euro sind keine Seltenheit. Die Angebote richten sich in der Regel nicht an die Wohnbevölkerung im Bezirk. Sie schrauben das Mietniveau in die Höhe und dienen nicht zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Der Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnraum ist daher den allgemeinen baurechtlichen Auflagen der Erhaltungsordnung zu unterwerfen.
BVV 20.05.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
StadtQM 17.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Kriterien, die gleichermaßen für Maßnahmen in bewohnten wie auch in leerstehenden Wohneinheiten gelten, für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wie folgt geändert:
Im Absatz 2. "Für insbesondere folgende bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen wird gegenüber dem Fachbereich Bauaufsicht erhaltungsrechtlich eine auflagenfreie Zustimmung erteilt".
Der Punkt 2.2. wird gestrichen: Umwidmung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Für die Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Kriterien, die gleichermaßen für Maßnahmen in bewohnten wie auch in leerstehenden Wohneinheiten gelten, für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wie folgt geändert:
Im Absatz 2. "Für insbesondere folgende bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen wird gegenüber dem Fachbereich Bauaufsicht erhaltungsrechtlich eine auflagenfreie Zustimmung erteilt".
Der Punkt 2.2. wird gestrichen: Umwidmung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 16.12.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
StadtQM 17.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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