Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 1. August 2013 in Kraft getreten sind, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert wird:
1. Rücknahme des Prinzips der einzelstunden- und einzeltätigkeitsgenauen
Abrechnung.
2. Tarifverträge für die freien Mitarbeiter/-innen. Keine Einkommenseinbußen durch eine verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die
Angestellten des Landes Berlin, sondern jährliche und sofortige Anpassung.
3. Berücksichtigung der Vorbereitung des Unterrichts durch eine deutliche
Erhöhung der Honorarsätze, insbesondere bei Prüfungen und sonstigen
Tätigkeiten.
4. Ausgleich der Einkommenseinbußen für freie Mitarbeiter/-innen, die durch einen Wegfall von Monatshonoraren entstehen würden.
Bis zu einer mit den Bezirken einvernehmlich ausgehandelten Lösung sollen die
bestehenden Verträge mit den freien Mitarbeitern und freien Mitarbeiterinnen der Musikschulen gültig bleiben. Der Rahmenhonorarvertragsentwurf für die freien Mitarbeiter/-innen der bezirklichen Berliner Musikschulen ist im Sinne der oben genannten Forderungen zu überarbeiten.
Begründung :
Die Einzelabrechnung stellt eine bürokratische Belastung sowohl für die
Verwaltung der Musikschule als auch für die freien Musikschullehrer/-innen dar. Die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11102) getroffene Aussage: "Ob und in welchem Umfang Mehraufwand der Musikschulen bei den Bezirken entsteht, ist gegenwärtig nicht absehbar. Die Entscheidung, ob und wie möglicher Mehraufwand personell auszugleichen sein würde, obliegt den Bezirken" zeugt von Ignoranz der Verhältnisse in den Bezirken und ist angesichts der Personaleinsparungsvorgaben schlichtweg zynisch. Eine Einzelabrechnung verlagert nicht nur die Risiken der
Scheinselbstständigkeit auf die Seite der freien Mitarbeiter/-innen, sie wird auch die bisher in unbezahltem Engagement geleisteten zusätzlichen Tätigkeiten zum Wohle der Schüler/-innen und der Qualität des Unterrichtes beenden. Der Berliner Senat sollte Verhandlungen mit einem kompetenten Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Honorarkräfte der Musikschulen, der Musikschulleitungen, der Gewerkschaft ver.di und der Rentenkasse zur Ausarbeitung neuer Verträge aufnehmen und die Bezirke nicht vor vollendete Tatsachen stellen, die ausschließlich negative Folgen für die Tätigkeit der Musikschulen entfalten, ohne Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Dass der Senat "im Beteiligungsverfahren zu den Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen sehr ausführlich zu den von den Bezirken geäußerten rechtlichen Bedenken gegen die Ausführungsvorschrift Stellung genommen" hat (Antwort SenBJW auf KA Drs. 17 / 11102, s.o.), zeigt, dass der Senat ausschließlich die Klärung der Frage der Scheinselbstständigkeit im Blick hatte und sich über die Wirkungen der Neuregelung in der Praxis nicht im Klaren war.
Um von der willkürlichen und ohne Beteiligung der freien Mitarbeiter/-innen
ausgehandelten Festlegung der Honorarsätze und der Rahmenvertragsbedingungen
durch die Senatsverwaltungen zu einer sozial, fachlich und betriebsorganisatorisch
sinnvollen Regelung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der freien Mitarbeiter/-innen zu gelangen, sind Tarifverträge auszuhandeln. Dass die in Aussicht stehenden Regelungen eine Verzögerung bei der Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die Angestellten des Landes Berlin vorsieht, entspricht einer zusätzlichen Honorarabsenkung durch die Hintertür.
Für eine Sicherstellung der Qualität der Angebote der Musikschulen ist es
unumgänglich, die Vorbereitung des Unterrichts, der Prüfungen und sonstigen
Tätigkeiten ausreichend zu berücksichtigen.
Bei einer Neuregelung der Honorierung der freien Mitarbeiter/-innen sind
Einkommenseinbußen, etwa durch einen Wegfall von pauschalen, Abschlags- oder
Monatshonoraren, nicht hinnehmbar. Der Arbeitsgeber hat keine Regelung anzustreben, bei der wirtschaftliche Risiken der freien Mitarbeiter/-innen in Kauf genommen werden.
BVV 28.08.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
PHI 11.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 1. August 2013 in Kraft getreten sind, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert wird:
1. Rücknahme des Prinzips der einzelstunden- und einzeltätigkeitsgenauen
Abrechnung.
2. Tarifverträge für die freien Mitarbeiter/-innen. Keine Einkommenseinbußen durch eine verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die
Angestellten des Landes Berlin, sondern jährliche und sofortige Anpassung.
3. Berücksichtigung der Vorbereitung des Unterrichts durch eine deutliche
Erhöhung der Honorarsätze, insbesondere bei Prüfungen und sonstigen
Tätigkeiten.
4. Ausgleich der Einkommenseinbußen für freie Mitarbeiter/-innen, die durch einen Wegfall von Monatshonoraren entstehen würden.
Bis zu einer mit den Bezirken einvernehmlich ausgehandelten Lösung sollen die
bestehenden Verträge mit den freien Mitarbeitern und freien Mitarbeiterinnen der Musikschulen gültig bleiben. Der Rahmenhonorarvertragsentwurf für die freien Mitarbeiter/-innen der bezirklichen Berliner Musikschulen ist im Sinne der oben genannten Forderungen zu überarbeiten.
BVV 18.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 1. August 2013 in Kraft getreten sind, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert wird:
1. Rücknahme des Prinzips der einzelstunden- und einzeltätigkeitsgenauen
Abrechnung.
2. Tarifverträge für die freien Mitarbeiter/-innen. Keine Einkommenseinbußen durch eine verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die
Angestellten des Landes Berlin, sondern jährliche und sofortige Anpassung.
3. Berücksichtigung der Vorbereitung des Unterrichts durch eine deutliche
Erhöhung der Honorarsätze, insbesondere bei Prüfungen und sonstigen
Tätigkeiten.
4. Ausgleich der Einkommenseinbußen für freie Mitarbeiter/-innen, die durch einen Wegfall von Monatshonoraren entstehen würden.
Bis zu einer mit den Bezirken einvernehmlich ausgehandelten Lösung sollen die
bestehenden Verträge mit den freien Mitarbeitern und freien Mitarbeiterinnen der Musikschulen gültig bleiben. Der Rahmenhonorarvertragsentwurf für die freien Mitarbeiter/-innen der bezirklichen Berliner Musikschulen ist im Sinne der oben genannten Forderungen zu überarbeiten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.02.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Kultur und Bildung (federführend).
KuBi 05.05.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 20.05.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.