Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt dem
Senat gegenüber hinzuwirken und zu unterstützen, dass
den Eigentümern der Grundstücke
Stralauer Platz 35 und Mühlenstraße 60-63 geeignete Ersatzgrundstücke zum
Grundstückstausch angeboten werden.
Begründung:
Der Inhalt der Baugenehmigungen der
betreffenden Grundstücke widerspricht dem im Bürgerentscheid „Spreeufer für alle!“
festgestellten Bürgerwillen. Der Berliner Senat soll aufgefordert werden,
initiativ zu werden und den Eigentümern Ersatzgrundstücke anzubieten. Dabei
soll das Bezirksamt unterstützend wirken. Die städtebaulichen Missstände, die
die geplanten Bebauungen mitten im East-Side-Park darstellen würden, können
durch Grundstückstausch vermieden werden. Die Grundstücke an der Spree sollen
gemäß den Leitlinien des Senats („Entwicklung des Spreeraums“ Drs 16/0446 und
16/0645) dauerhaft experimentell genutzt werden.
01.07.09
Ausschuss SPREERAUM
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt dem
Senat gegenüber hinzuwirken und zu unterstützen, dass
den Eigentümern der Grundstücke
Stralauer Platz 35 und Mühlenstraße 60-63 geeignete Ersatzgrundstücke zum
Grundstückstausch angeboten werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt dem
Senat gegenüber hinzuwirken und zu unterstützen, dass
den Eigentümern der Grundstücke
Stralauer Platz 35 und Mühlenstraße 60-63 geeignete Ersatzgrundstücke zum
Grundstückstausch angeboten werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen.
Text, siehe Anlage!
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird in
den Ausschuss Spreeraum überwiesen.
StadtBau
17.02.2010
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.