Drucksache - DS/1264/III  

 
 
Betreff: Köpenicker Straße 16-29
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:1. Dahl, John
2. Becker, Jörg
 
Drucksache-Art:Drucksache zurückgezogenAntrag
Beratungsfolge:
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
01.07.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Grundstücke an der Köpenicker Straße mit den Hausnummern 16 bis 29 zwischen der Brommystraße und dem Bethaniendamm (Heeresbäckerei bis Dämmisolgelände/BEHALA) einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, unverzüglich ein B-Plan-Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren für den Gesamtraum zwischen Köpenicker Straße und Spree zu beschließen und dabei folgende Planungsziele zu verfolgen:

 

  1. Im Planungsgebiet soll überwiegend ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Der Anteil der Nutzflächen für gewerbliche bzw. Büro-, Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen soll insgesamt nicht mehr als 25 % der Gesamt-Bruttogeschossfläche im Plangebiet betragen. Es können teilweise MI-Flächen ausgewiesen werden.

 

  1. Der Anteil der Wohnnutzflächen an der Gesamt-Bruttogeschossfläche soll mindestens 75 % betragen, bei Einzelvorhaben mindestens 50 %. 

 

  1. Großflächiger Einzelhandel ist auszuschließen.

 

  1. Die jeweilige GFZ im Planungsgebiet soll einschließlich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen insgesamt eine Geschossflächenzahl von 2,5 nicht überschreiten. Die Geschossigkeit wird auf maximal acht Vollgeschosse begrenzt.

 

  1. Ebenerdig und auf nicht überbauten Grundstücksflächen dürfen maximal 20 % der insgesamt geplanten Stellplatzflächen errichtet werden.

 

  1. Abgesehen von erhaltenswerten Bestandsbauten ist grundsätzlich offene Bauweise vorzusehen, die viele Zugangsmöglichkeiten und Perspektiven zur Spree erlaubt. Entlang der Köpenicker Straße und des Bethaniendamms darf die unmittelbar straßenanliegende Bebauung in geschlossener Bauweise erfolgen.

 

  1. Entlang der Spree ist - abgesehen von erhaltenswerten Bestandsbauten – ein Grundstücksstreifen von 25 Metern von Bebauung freizuhalten. Dieser ist als Grünfläche zu gestalten und mit einem öffentlichen Wegerecht zu versehen. Dabei sollen Bewegungssportarten wie Radfahren und Skaten durch die bauliche Gestaltung ermöglicht werden.

 

Mit den Grundstückseigentümern sollen städtebauliche, öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden mit folgenden Inhalten:

 

-          Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens tragen die Grundstückseigentümer. Das Verfahren erfolgt in unmittelbarer Regie des Bezirksamts.

 

-          Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Grundstückseigentümer/Bauherren auf deren Kosten baulich hergestellt und bewirtschaftet.

 

Es soll mehrere städtebauliche Entwürfe erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

 

01.07.2009

Ausschuss SPREERAUM

 

Zurückgezogen.

 
 

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