Checkpoint Charlie

Luftbild Checkpoint Charlie

Checkpoint Charlie 2025

Die ehemalige DDR-Grenzübergangsstelle Friedrichstraße / Zimmerstraße und den westalliierten Kontrollpunkt Checkpoint Charlie besuchen jährlich rund 4 Mio. Tourist*innen. Die einzigartige Geschichte des Ortes ist für die meisten Besuchenden jedoch nicht erkennbar.

Daher plant das Land Berlin seit den 1990er Jahren die Umsetzung eines Gedenkortes an dem ehemaligen innerdeutschen Grenzübergang. Aufgrund schwieriger Grundstücksverhältnisse war es viele Jahre nicht möglich diesen umzusetzen. Erst mit dem Erwerb zweier Teilflächen im Jahr 2022 und der anschließenden Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zum Bildungs- und Erinnerungsort im Jahr 2026 ist die Grundlage für die Umsetzung des Bildungs- und Erinnerungsortes zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der Deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension geschaffen worden.

Meilensteine

1. Preis Realisierungswettbewerb Bildung- und Erinnerungsort

2026: Realisierungswettbewerb Bildungs- und Erinnerungsort

Das Land Berlin hat von April bis Oktober 2026 einen offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerb durchgeführt, an dem interdisziplinäre Teams aus Landschaftsarchitekten, Architekten, Szenografen und Ausstellungsgestaltern teilgenommen haben.

Mit dem ausgezeichneten Entwurf erhält der historisch bedeutsame Ort an der Friedrichstraße/ Zimmerstraße eine neue Perspektive. Der Ort soll als Bildungs- und Erinnerungsort gestärkt und gleichzeitig als zeitgemäßer Stadtraum mit besserer Orientierung und mehr Aufenthaltsqualität entwickelt werden. Dabei sollen Freiraumgestaltung, künstlerische Elemente und verständliche Informationen gut zusammenspielen. Insbesondere die geplanten Ausstellungsflächen, die von der Stiftung Berliner Mauer betreut und kuratiert werden sollen, bieten Raum zum Lernen, zum Austausch und zur Vertiefung.

Lageplan - 1. Preis Realisierungswettbewerb Bildung- und Erinnerungsort

Der mit dem ersten Preis ausgezeichnete Entwurf soll die Grundlage für die weitere planerische Bearbeitung und die spätere bauliche Umsetzung bilden. An das Wettbewerbsverfahren schließt nun ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen an.
Die Realisierung soll ab 2030 erfolgen. Die Bauverantwortlichkeit liegt bei der Grün Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Bedarfsträgerschaft liegt bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie beim Bezirk Mitte. Zukünftige Betreiberin des Ortes wird die Stiftung Berliner Mauer.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und zu den Ergebnissen:
https://mein.berlin.de/vorhaben/2026-01353/
https://www.berlin.de/sen/bauen/wettbewerbe/2026/checkpoint-charlie/

2025: Verkehrliches Innenstadtkonzept

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat ein Verkehrliches Innenstadtkonzept – Berlin.de für die Berliner Mitte entwickelt.

Der Checkpoint Charlie wurde als Schwerpunktbereich festgelegt, wodurch im Zuge des Verfahrens die während des städtebaulichen Dialogverfahrens nicht abschließend geklärten verkehrlichen Fragestellungen beantwortet werden konnten. Die Ergebnisse wurden bei der Durchführung des Realisierungswettbewerbs für den Bildungs- und Erinnerungsort berücksichtigt. Die konkreten Maßnahmen sind unter Schwerpunkte – Berlin.de zu finden.

Übersichtskarte - Mögliche verkehrliche Maßnahmen am Checkpoint Charlie

Checkpoint Charlie - Was ist hier authenisch?

2023: Kulturfachliches Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort

Die Stiftung Berliner Mauer hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der Erkenntnisse des städtebaulichen Dialogverfahrens ein kulturfachliches Dialogverfahren zur Weiterentwicklung des historischen Ortes am Checkpoint Charlie durchgeführt. Die Stadtgesellschaft und die Fachöffentlichkeit haben sich bis Ende Oktober 2023 auf einer Online-Plattform, bei Vor-Ort-Befragungen und im Zuge von Fachworkshops eingebracht.

Die Ergebnisse des städtebaulichen als auch des kulturfachlichen Verfahrens sind Grundlage für die Erstellung einer Bedarfsformulierung für den geplanten Bildungs- und Erinnerungsort. Die Bedarfsformulierung sowie die Leitlinien sind im anschließenden Realisierungswettbewerb für den Bildungs- und Erinnerungsort eingeflossen.

  • Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie: Ergebnisse des kulturfachlichen Dialoges

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (2.0 MB)

2023: Baukollegium

Die geplante Bebauung auf dem westlichen privaten Grundstücksteil wurde im Jahr 2023 zwei Mal im öffentlichen Teil des Baukollegiums besprochen. Das Vorhaben wurde auch anhand der städtebaulichen Leitlinien beraten. Die Empfehlungen des Baukollegiums wurden dem privaten Vorhabenträger für die weitere Planung übermittelt.

Auch bei der Durchführung eines privaten nicht-öffentlichen Realisierungswettbewerbs Anfang 2023 für die Bebauung auf dem östlichen privaten Grundstücksteil hat das Land Berlin die städtebaulichen Leitlinien eingebracht.

  • Protokoll 95. Sitzung des Baukollegiums Berlin 20.03.2023

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Protokoll: 97. Sitzung des Baukollegiums Berlin 03.07.2023

    PDF-Dokument (2.0 MB)

2022: Städtebauliches Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort

Aufmacher Städtebauliches Dialogverfahren

In dem 2022 durchgeführten Dialogverfahren wurden die bestehenden städtebaulichen Leitlinien aus dem Jahr 2018 – bezogen auf einen engeren Betrachtungsraum und die neuen Rahmenbedingungen – weiterentwickelt.

Am 24. Januar 2023 endete das städtebauliche Dialogverfahren erfolgreich. Im Ergebnis wurden städtebauliche Leitlinien zu den folgenden fünf Schlüsselthemen präsentiert: Bildungs- und Erinnerungsort, Städtebau und Freiraum, Neubaufassaden, Denkmalschutz sowie Verkehr.

Die gewonnen Erkenntnisse sind in anschließende Planungsprozesse eingeflossen.

Information finden Sie unter: Städtbauliches Dialogverfahren 2022 (mein.berlin.de).

  • Dokumentation städtebauliches Dialogverfahren

    PDF-Dokument (14.1 MB)

2022: Einigung über den Erwerb der beiden öffentlichen Teilflächen

Im Oktober 2022 hat das Land Berlin zusammen mit dem damaligen Insolvenzverwalter und dem von ihm ausgewählten Kaufinteressenten eine Einigung über den Erwerb von zwei Teilflächen am Checkpoint Charlie durch das Land Berlin erzielt. Konkret geht es um die beiden im Bebauungsplan 1-98 öffentlich festgesetzten Flächen (Stadtplatz / Gemeinbedarfsfläche), die für den künftigen Bildungs- und Erinnerungsort vorgesehen sind. Grundlage ist eine vertragliche Einigung zwischen dem privaten Käufer und dem Land Berlin hinsichtlich der noch bestehenden Rechte des Landes und des Erwerbs der beiden Teilflächen. Mit dem Erwerb kann der Checkpoint Charlie im öffentlichen Interesse weiterentwickelt werden.

2020: Festsetzung des Bebauungsplans 1-98

Der im Jahr 2016 aufgestellte Bebauungsplan 1-98 konnte am 31.01.2020 festgesetzt werden. Mit der Festsetzung erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-98 nach dessen Festsetzungen. Grundsätzlich ist ein Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht. Bei dem Bebauungsplan 1-98 handelt es sich um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung eines Gebiets schafft, ohne eine Bauverpflichtung festzulegen.

Vordringliches Ziel des Bebauungsplans 1-98 ist die planungsrechtliche Sicherung eines Bildungs- und Erinnerungsorts zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension, einer öffentlich nutzbaren Freifläche sowie einer der zentralen Lage des Orts entsprechenden gemischten Nutzung einschließlich eines hohen Wohnanteils. Der vorhandene Stadtraum soll unter Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Orts als Teil eines ehemaligen Grenzübergangs qualifiziert und die Flächen im Sinne der Innenentwicklung einer neuen, dem Ort angemessenen Nutzung zugeführt werden.

Planzeichnung Bebauungsplan 1-98 (ohne textliche Festsetzungen)

Durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche und eines öffentlichen Stadtplatzes wird der künftige Raum für den Bildungs- und Erinnerungsort zur Geschichte des Checkpoint Charlie definiert und die historische Unterbrechung in der Stadtstruktur der Friedrichstadt erhalten. Zudem wird gemäß der Empfehlung des Landesdenkmalamtes der Blick auf die denkmalgeschützten Brandwände der Mauerstraße 93 sowie der Zimmerstraße 79/80 berücksichtigt und somit in das Gesamtkonzept des Erinnerungsortes integriert. Die Festsetzung ist darüber hinaus Grundlage dafür, dass das Land Berlin Eigentümerin dieser Teilflächen werden kann.

Mit Hilfe der Ausweisung von sogenannten urbanen Gebieten im Bebauungsplan kann ein hoher Wohnanteil und gleichzeitig eine Mischung mit wohnverträglichem, nicht wesentlich störendem Gewerbe erreicht werden. So ist es möglich, insgesamt bis zu 200-300 Wohneinheiten zu realisieren. Großflächige Einzelhandelsbetriebe und sogenannte Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind unzulässig. Für alle bebaubaren Bereiche ist eine maximale Höhe von 26,5-27 m und eine maximale Geschosszahl von acht Vollgeschossen in Blockrandbebauung festgesetzt.

Weitere Festsetzungen betreffen Dachbegrünungen, Immissionsschutz (Verkehrslärm) sowie die Gestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen.

  • Planzeichnung Bebauungsplan 1-98

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  • Begründung Bebauungsplan 1-98

    PDF-Dokument (7.6 MB)

Aufmacher Partizipationsverfahren 2018 Zukunft CpC

2018: Partizipationsverfahren „Zukunft Checkpoint Charlie“ / städtebauliches Workshopverfahren

Von Januar 2018 bis August 2019 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit Fachexperten sowie der Öffentlichkeit zur Zukunft des Checkpoint Charlie durchgeführt.

Dieses Verfahren war eng mit einem parallel laufenden städtebaulichen Workshopverfahren verbunden, bei dem sieben städtebauliche Testentwürfe durch internationale Architekturbüros erstellt wurden. Im Ergebnis entstanden die „Checkpoint Charlie DNA“ sowie städtebauliche Leitlinien.

Die Erkenntnisse dieses Prozesses und die damit angestoßene stadtgesellschaftliche Debatte um den geschichtsträchtigen Ort führten dazu, dass das Land Berlin im Dezember 2018 die Planungsziele des Bebauungsplans 1-98 modifizierte. Fortan wurde ein eigentümerunabhängiger Bebauungsplan entwickelt, der die Belange der Stadtgesellschaft und des Denkmalschutzes stärker in den Fokus rückte.

  • Dokumentationsbroschüre Partizipationsverfahren 2018

    PDF-Dokument (15.6 MB)

Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie 1989

Historischer Vorlauf

Der Checkpoint Charlie befindet sich in der historischen Friedrichstadt, welche ab 1688 durch Kurfürst Friedrich III., dem späteren König Friedrich I., geplant und errichtet wurde. Die dritte Stadterweiterung Berlins zeichnet sich durch ein schachbrettartiges Muster aus sich rechtwinklig schneidenden Straßen aus, wodurch ein geometrischer Stadtgrundriss entstand.

Die barocke Friedrichstadt wurde im Zweiten Weltkrieg stark zerstört. Mit dem Bau der Mauer ab 1961 wurde das Gebiet zudem in geographische Nord-Süd- bzw. politische Ost-West-Richtung zerschnitten. Bereits wenige Monate nach der Errichtung der Mauer entstand die DDR-Grenzübergangsstelle Friedrichstraße / Zimmerstraße sowie der durch die amerikanischen Alliierten kontrollierte Checkpoint Charlie. Der Grenzübergang war ausschließlich für Diplomaten, Militär- und Botschaftsangehörige, Alliierte, Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR sowie für DDR-Funktionäre passierbar.

Internationale Bekanntheit erlangte der innerdeutsche Grenzübergang am 27. Oktober 1961 während der sogenannten “Panzerkonfrontation” zwischen den westlichen Alliierten und der Sowjetunion. In den folgenden Jahren wurde der Grenzkontrollpunkt stetig ausgebaut und zum Schauplatz von zahlreichen Fluchtversuchen und Demonstrationen.

Touristen am Checkpoint Charlie 2026

Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 wurden die Grenzübergangsstelle und der Grenzkontrollpunkt überflüssig. Bereits am 22. Juni 1990 wurde der Abbau der Grenzanlagen vollzogen. Die Friedrichstadt lag fortan wieder im Herzen Berlins.

Die nun freigewordenen Flächen der ehemaligen Grenzübergangsstelle wurden veräußert. Der neue Eigentümer plante die Errichtung eines „American Business Center“. Die Vermarktung der Grundstücke lag jedoch weit hinter den Erwartungen des Investors, wodurch dieser 2003 Insolvenz anmeldete. Auch der geplante Erinnerungsort konnte durch die Insolvenz vorerst nicht umgesetzt werden.

Trotzdem oder gerade deshalb entwickelte sich der Ort im Stadtzentrum mit seiner historischen Vergangenheit zu einem international beliebten touristischen Hotspot. Diese Entwicklung wurde in den darauffolgenden Jahren durch die Aufstellung einer Attrappe der Kontrollbaracke der US-amerikanischen Streitkräfte, durch die Leuchtkasten-Installation mit den Porträts eines amerikanischen und eines sowjetischen Soldaten, verschiedenen Gedenk- und Protestaktionen sowie temporärer Angebote verstärkt. Heute besuchen den Checkpoint Charlie jährlich rund 4 Mio. Tourist*innen.

Weiterführende Informationen zur Geschichte des Ortes erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung Berliner Mauer unter: https://www.stiftung-berliner-mauer.de/de/checkpoint-charlie

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abt. II, Städtebau und Projekte
Referat II A, Städtebauliche Projekte