Gesetzliche Grundlagen
Friedhofsgesetz, Friedhofsordnung, Gebührenordnung Weitere Informationen
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Zu den Aufgaben der Friedhofsverwaltung gehört es in erster Linie, eine zuverlässiger Ansprechpartnerin für die Bürger_innen sowie für die Bestattungsunternehmen, Steinmetzfachbetriebe, Gärtner_innen und weitere Interessierte zu sein.
Die Friedhofsverwaltung berät ausführlich dazu, welche Grabarten auf den jeweiligen landeseigenen Friedhöfen vorhanden sind und wie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben wird. Sie klärt über den Ablauf einer Bestattung/Beisetzung auf und vereinbart mit den Bestattungsunternehmen die Termine. Ebenfalls regelt sie den weiteren Arbeitsprozess zur Durchführung einer Bestattung/Beisetzung mit der Leitung der Bestattungskolonne des Fachbereichs Grünflächen.
Die Friedhofsverwaltung ist für die organisatorischen Belange rund um den Bestattungsbetrieb zuständig und erteilt Auskünfte über:
Für die Pflege und Unterhaltung der Begrünung außerhalb der Grabstätten ist die Friedhofsunterhaltung des Fachbereichs Grünflächen zuständig.
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?