Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Anmeldung zum Lichtenrader Lichtermarkt

ein roter Weihnachtsstern

Seien Sie beim 48. traditionellen Lichtenrader Lichtermarkt an der alten Dorfkirche in Lichtenrade dabei.

Dieser findet statt am:

  • Sonntag, dem 29. November 2026 von 13:00 bis 19:00 Uhr
  • rund um den Dorfteich Lichtenrade – Alt-Lichtenrade, 12309 Berlin

Falls auch Sie mit einem Stand auf dem Lichtenrader Lichtermarkt vertreten sein wollen, können Sie sich ab August 2026 auf dieser Seite anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldung per Online-Formular für 2026:

Ab August 2026 finden Sie an dieser Stelle das Anmeldeformular.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer darf am Lichtenrader Lichtermarkt teilnehmen?

    Teilnehmen können Vereine, Verbände, gUGs, gGmbHs, Freizeiteinrichtungen, Bürgerinitiativen, Genossenschaften, Stiftungen und private Einzelpersonen oder Gruppen, die sich gemeinnützig engagieren.
    Eine Teilnahme gewerblicher Anbieter ist ausgeschlossen.
    Bei Anmeldung werden alle Stände auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung diese Prüfung vor und hat das Recht, darauf basierend Anmeldungen für den Lichtenrader Lichtermarkt abzulehnen.

  • Wie hoch ist das Standgeld für den Lichtenrader Lichtermarkt?

    Das Standgeld beträgt sind 50 Euro pro Stand.
    Die Marktstände werden ausschließlich zentral vom Bezirksamt organisiert und bereitgestellt.
    Bei Ausschank von Alkohol fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 11 Euro pro Stand an.

  • Wie läuft die Anmeldung ab?

    Bitte füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus.
    Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.

    Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand bei der Veranstaltung, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist.
    Bei der Anmeldung werden alle Stände auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung diese Prüfung vor und hat das Recht, darauf basierend Anmeldungen für den Lichtenrader Lichtermarkt abzulehnen.
    Es gilt das Prinzip „first come, first served“ bzw. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Das heißt, die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt. Wenn vor Ende der Anmeldefrist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.
    Die Zusage für das Betreiben eines Standes bezieht sich lediglich auf die angemeldete Organisation bzw. Person und darf nicht an Dritte übertragen werden.

  • Muss ich etwas verkaufen?

    Auf dem Markt müssen Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden.
    Die Angebote, die Präsentation und das Erscheinungsbild der Lichtermarktstände müssen dem adventlichen Charakter des Lichtenrader Lichtermarktes entsprechen und angemessen sein (z. B. Bastelarbeiten, Nostalgisches, Gebäck, wärmende Getränke).
    Reine Werbung für politische, religiöse oder weltanschauliche Belange ist vom Lichtermarkt ausgeschlossen (z.B. Merchandiseartikel).
    Stände, die ausschließlich der Information dienen, sind ausgeschlossen.

  • Darf ich Gewinne machen beim Lichtenrader Lichtermarkt?

    Der Lichtenrader Lichtermarkt ist gemeinnützig.
    Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte/Zwecke verwendet oder gespendet werden.
    Der Gewinn ist dabei das, was nach Abzug aller Kosten vom Erlös übrig bleibt.
    Das Bezirksamt behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor.

  • Wie groß ist ein Marktstand?

    Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
    Selbst mitgebrachte Stände, Food-Trucks, Zelte und Infomobile sind nicht gestattet.

  • Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Meine Frage ist nicht dabei. Wo finde ich noch weitere Informationen?

Lesen Sie dazu bitte die Teilnahmebedingungen des Lichtenrader Lichtermarktes oder fragen Sie bei uns nach, wir helfen Ihnen gern.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Kontakt

Organisationseinheit Pressestelle und Veranstaltungsmanagement

Frau Frömberg