Online-Anmeldung zum Lichtenrader Lichtermarkt

Der 48. Lichtenrader Lichtermarkt findet am 29. November 2026 – rund um den Dorfteich an der alten Dorfkirche in Lichtenrade – statt.
Bis zum 15. Oktober haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Beteiligung an dem gemeinnützigen Weihnachtsmarkt anzumelden.

Bitte lesen Sie sich – vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars (!) – sorgfältig die Teilnahmebedingungen durch. (Letzte Aktualisierung: August 2026)

Bitte beachten Sie:
  • Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, das heißt, die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt.
  • Bei der Standvergabe gibt es Vorrang für Organisationen und Ehrenamtliche aus Tempelhof-Schöneberg, wenn diese sich innerhalb der Anmeldefrist anmelden.
  • Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand auf dem Markt, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist. Wenn vor Ende der Anmeldefrist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.

Hinweis: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn in Ihrem Browser Cookies akzeptiert werden. Dieses Formular enthält Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen.
Pflichtfelder sind mit einem Stern * markiert.

1. Teilnahme und Ansprechperson

Eingabebeispiel: (030) 123 456 89

Eingabebeispiel: (030) 123 456 89

Bei der Standvergabe gibt es Vorrang für Organisationen und Ehrenamtliche aus Tempelhof-Schöneberg, wenn diese sich innerhalb der Anmeldefrist anmelden. (Siehe Teilnahmebedingungen)

Die (ehrenamtlichen) Tätigkeiten oder Projekte der anmeldenden Person(en) / des Vereins / der Initiative finden unter anderem oder überwiegend in Tempelhof-Schöneberg statt oder der Vereinssitz ist in Tempelhof-Schöneberg. *

2. Standinformationen

Die Marktstände werden ausschließlich zentral vom Bezirksamt organisiert und bereitgestellt. Pro angemeldeten Stand wird ein Standgeld von 50 Euro erhoben. (Siehe Teilnahmebedingungen)

Grill *

3. Verkauf von alkoholischen Getränken

Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss nach dem Gaststättengesetz genehmigt werden. Deshalb muss, sofern Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, der Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke gestellt werden. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von 11 Euro pro Stand an. (Zahlungsaufforderung erfolgt mit der Anmeldebestätigung). Die Anzahl der Stände mit Alkoholausschank muss im Antrag eindeutig vermerkt werden.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes aus und laden Sie diesen unterschrieben hoch:

Verkauf von alkoholischen Getränken *

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

4. Stromverbrauch

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch:

Es wird eine Strompauschale von 30,00 Euro pro Anmeldung/Organisation erhoben, sofern Strom genutzt wird.
Die Pauschale dient ausschließlich der Kostendeckung und ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Wenn Sie Strom anmelden, wird entsprechend der Anzahl der Geräte und der Gesamtwattleistung die nötige Anzahl an 230V Steckdosen zur Verfügung gestellt. Pro Steckdose ist die theoretisch maximale Leistung 3600 Watt (hierbei wird auch beachtet, dass in der Praxis nicht alle Geräte die volle Leitung dauerhaft anfordern).
Die Anzahl der zugewiesenen Steckdosen erfahren Sie durch die Teilnahmeinformationen per Brief und am Veranstaltungstag durch Beschriftung an den Verteilerkästen.

Pro Steckdose muss ein Zuleitungskabel von mindestens 50 Metern Länge sowie Mehrfachsteckdosen selber mitgebracht werden.

Die Marktstände werden vom Veranstalter mit Lichterketten ausgestattet. Strom für eine zusätzliche Beleuchtung wird nur in Einzelfällen bei entsprechender Begründung für die absolute Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
(Siehe Teilnahmebedingungen)

Bei der Anmeldung eines Starkstromanschlusses werden die von Ihnen angemeldeten Geräte ausschließlich von diesem Anschluss mit Strom versorgt (zusätzliche 230V Steckdosen werden nicht zur Verfügung gestellt) und von Ihnen mit entsprechenden Mehrfachverteilern angeschlossen. Vom THW wird vor Ort ausschließlich der Anschluss zur Verfügung gestellt.

Stromverbrauch *

5. Zentrales Mehrwegsystem

  • Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem des Veranstalters, an dem sich alle Essens- und Getränkestände zu beteiligen haben. Die Informationen zur Bestellung erhalten die Teilnehmenden mit der Anmeldebestätigung.
  • Der Veranstalter tritt als Vermittler zur Anbieterfirma auf. Kosten für die Geschirrmiete, Bereitstellung und Reinigung sind von den Teilnehmenden zu zahlen. Gegebenenfalls anfallende Sicherheitsleistungen oder Kautionen sind ebenfalls von den Teilnehmenden zu leisten.
  • Ausnahmen, wie selbst mitgebrachtes Mehrweggeschirr, sind nur unter besonderen Umständen und in vorheriger Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
  • Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet und kann bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss vom Lichtenrader Lichtermarkt führen. (Siehe Teilnahmebedingungen)

Weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldebestätigung.

Geschirr-Herausgabe für Speisen und/oder Getränke *

6. Dateien einreichen

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns unter anderem das Logo Ihrer Organisation zu senden. Dieses werden wir mit auf unserer Internetseite zur Vorankündigung des Lichtenrader Lichtermarktes bei den beteiligten Organisationen auflisten.
Auch weitere für Ihre Anmeldung unterstützende Dateien können angefügt werden.

Wenn Sie kein Logo einreichen, möchten wir Sie dennoch gern in unserer Übersicht der Teilnehmenden aufnehmen.

Wir bitten darum, dass Sie auch bei erneuter Teilnahme ein Logo hochladen.

Nennung *

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

7. Wichtige Hinweise

  1. Die Anmeldung ist verbindlich und erhält mit der Bestätigung durch das Bezirksamt Gültigkeit. Die Bestätigung erfolgt bis spätestens 7 Tagen nach Anmeldeschluss.
  2. Wir bitten um eine rechtzeitige Meldung von leeren Ständen z. B. wegen Krankheit. Eine Absage der Teilnahme nach Anmeldeschluss kann zum Ausschluss der Teilnahme im darauffolgenden Jahr führen. Eine Absage der Teilnahme 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdurchführung sowie unangemeldetes Fernbleiben führt in jedem Fall zum Ausschluss der Teilnahme am Lichtenrader Lichtermarkt im darauffolgenden Jahr.
  3. Der Rücktritt von der Anmeldung kann bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei und unter Erstattung des Standgeldes erfolgen. Ab dem 13. Tag vor der Veranstaltung ist der komplette Beitrag fällig. Die Verwaltungsgebühr für den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes kann nach der Frist zur Einreichung nicht mehr rückerstattet werden.
  4. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, das Standgeld (50 Euro je Stand), die Strompauschale (30 Euro je Anmeldung/Organisation) und die ggf. anfallende Verwaltungsgebühr für den Gestattungsantrag (11 Euro je Stand) bis zum 8. November 2026 zu überweisen. Eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung.
  5. Der Lichtenrader Lichtermarkt ist ein gemeinnütziger und nicht-kommerzieller Markt. Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte bzw. Zwecke verwendet oder gespendet werden.

Wichtige Dokumente

Hygienische Anforderungen

Anerkennung

Teilnahmebedingungen *
Hygienische Anforderungen *

8. Sonstiges

Hinweis zum Datenschutz

Die zur Teilnahme am Lichtenrader Lichtermarkt eingereichten persönlichen Daten werden nur im Rahmen und für Zwecke der Planung und Durchführung des Lichtermarktes gespeichert, verwendet und im Übrigen vertraulich behandelt. Die Daten müssen zu Anmeldezwecken unter anderem beim Gewerbeamt eingereicht werden. Des weiteren werden Organisationsbezeichnungen für den Standplan verwendet, welcher allen Teilnehmer_innen ausgehändigt wird. Außerdem erfahren Sie über Ihre E-Mail Adresse oder Telefon den organisatorischen Ablauf des Festes und sind für Rückfragen erreichbar. An die von Ihnen angegebene Adresse werden außschließlich Flyer und Plakate für den Lichtermarkt zur weiteren Verteilung gesandt.

Die Daten in unserem Verteilen nutzen wir für die Kontaktaufnahme und die Zusendung von neuen Informationen über vom Bezirk organisierte Veranstaltungen. Jeder Zeit können Sie sich per E-Mail oder Telefon aus dem Verteiler streichen lassen.

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

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