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Verbindliche Teilnahmebedingungen für den "Lichtenrader Lichtermarkt"

Stand: Juli 2025

Präambel

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin (im Folgenden „das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“) veranstaltet regelmäßig am ersten Advent den Lichtenrader Lichtermarkt. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg steht für Vielfalt, Buntheit und Diversität. Dies soll auch auf Lichtenrader Lichtermarkt zum Ausdruck gebracht werden.

1 Gemeinnützigkeit

  • Der Lichtenrader Lichtermarkt ist ein gemeinnütziger und nicht-gewinnorientierter Weihnachtsmarkt.
  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg behält sich eine Prüfung der gemeinnützigen Orientierung der Teilnehmenden vor.
  • Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte bzw. Zwecke verwendet oder gespendet werden.
  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor.

2 Verpflichtung zu Respekt und Toleranz

  • Alle Teilnehmenden verpflichten sich, einander mit gegenseitigem Respekt zu begegnen und niemanden wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beleidigen, auszuschließen oder zu diskriminieren.
  • Daher sind bei der Veranstaltung auch öffentlich geäußerte diskriminierende Meinungsäußerungen, insbesondere zu aktuellen politischen Themen und politischen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, zu unterlassen. Verstöße können mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.

3 Teilnahmekreis

  • Teilnehmen können Vereine, Verbände und private Einzelpersonen/Gruppen, die sich gemeinnützig engagieren.
  • Eine Teilnahme gewerblicher Anbieter ist ausgeschlossen.
  • Parteien ist eine Teilnahme nur gestattet, wenn diese in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg vertreten sind.
  • Die Anmeldung erhält erst durch die Anmeldebestätigung seitens des Veranstalters Gültigkeit. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand bei der Veranstaltung, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist.
  • Bei der Anmeldung werden alle Stände auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung diese Prüfung vor und hat das Recht, darauf basierend Anmeldungen für den Lichtenrader Lichtermarkt abzulehnen.
  • Es gilt das Prinzip „first come, first served“ bzw. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Das heißt, die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt. Wenn vor Ende der Anmeldefrist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.
  • Die Zusage für das Betreiben eines Standes bezieht sich lediglich auf die angemeldete Organisation bzw. Person und darf nicht an Dritte übertragen werden.

4 Standgeld

  • Pro angemeldeten Stand wird ein Standgeld von 50,00 Euro erhoben, welcher fristgerecht nach der Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu überweisen ist. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

5 Stände

5.1 Standangebot

  • Die Angebote, die Präsentation und das Erscheinungsbild der Lichtermarktstände müssen dem adventlichen Charakter des Lichtenrader Lichtermarktes entsprechen und angemessen sein (z. B. Bastelarbeiten, Nostalgisches, Gebäck, wärmende Getränke).
  • Reine Werbung für politische, religiöse oder weltanschauliche Belange ist vom Lichtermarkt ausgeschlossen (z.B. Merchandiseartikel).
  • Stände, die ausschließlich der Information dienen, sind ausgeschlossen.

5.2 Warenstände

5.3 Standbereitstellung

  • Die Marktstände werden ausschließlich zentral vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg organisiert und bereitgestellt.
  • Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
  • Stühle müssen selbst mitgebracht werden.
  • Selbst mitgebrachte Stände, Food-Trucks, Zelte und Infomobile sind nicht gestattet.
  • Das Aufstellen von Mobiliar oder ähnlichen Gegenständen in Bereichen mit Besucherströmen ist nicht gestattet.

5.4 Standplatz

  • Es existiert kein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche auf dem Veranstaltungsgelände. Die Standplatzvergabe unterliegt vorrangig organisatorischen Notwendigkeiten.
  • Die im Veranstaltungsplan festgelegten Standplätze sind verbindlich.
  • Wünsche nach einem bestimmten Standplatz werden bei der Planung, soweit es möglich ist, berücksichtigt. Bitte vermerken Sie solche Wünsche deutlich auf dem Anmeldebogen. Der Veranstalter kann keine Garantie dafür geben, dass solchen Wünschen entsprochen werden kann.

6 Ablauf der Veranstaltung bzw. Auf- und Abbau

  • Ein Plan und Richtlinien für den Auf- und Abbau sowie ein Standplan folgen frühestmöglich nach Ablauf der Anmeldefrist.
  • Der Bereich des Lichtenrader Lichtermarktes kann erst nach Beendigung der Tätigkeit des THW (ca. 11:00 Uhr) über die Nord- oder Südsperre befahren werden und ist nur als Einbahnstraße (entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn) zu befahren.
  • Die Anzahl Ihrer Fahrzeuge, die zum Entladen auf das Gelände fahren, ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. In jedes Fahrzeug ist gut sichtbar der „KFZ-Zettel“, den Sie rechtzeitig per Post erhalten werden, zu legen. Nur damit dürfen Sie den Veranstaltungsbereich befahren.
  • Parkplätze stehen auf dem Veranstaltungsgelände nicht zur Verfügung. Kraftfahrzeuge müssen bei Beginn des Marktes ab 13 Uhr außerhalb des Lichtermarktes abgestellt werden.
  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellt Ordnungspersonal zur Verfügung, erkennbar an Westen mit Aufschrift. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
  • Bei einer Standanmeldung ist eine durchgängige Standbesetzung von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr Voraussetzung für die Teilnahme. Das verspätete Bestücken, eine nicht durchgängige Standbesetzung oder der frühzeitige Abbau des Standes kann zum Ausschluss des Lichtenrader Lichtermarktes im darauffolgendem Jahr führen.

7 Sicherheitsbestimmungen

  • Gas- und kohlebetriebene Koch- und Grillgeräte müssen in ausreichendem Abstand zu den Ständen und zur Besucherseite abgedeckt aufgestellt werden gemäß der Vorgaben der Berliner Feuerwehr zum Betreiben von Märkten. Für die Verwendung von gasbetriebenen Kochgeräten, Wärmestrahler für Speisen und ähnlichem sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und alle Maßnahmen für einen sicheren Betrieb zu ergreifen gemäß der Vorgaben der Berliner Feuerwehr zur Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen und Versammlungen.
  • Offenes Feuer direkt in den Ständen ist verboten.
  • Das Aufstellen von Mobiliar oder ähnlichen Gegenständen in Bereichen mit Besucherströmen ist verboten.
  • Rettungswege sind freizuhalten.
  • Im Fall einer unvorhersehbaren Situation (Unwetter, Brandfall, Panik) ist der Verkauf auf Anweisung des Veranstalters unverzüglich einzustellen und den Anweisungen des Personals bzw. der Polizei und Feuerwehr (wenn vor Ort) unbedingt Folge zu leisten.

8 Stromverbrauch

  • Der Stromverbrauch sollte max. 3600 bis 4000 Watt je Stand nicht überschreiten. Höherer Stromverbrauch muss extra beantragt und begründet werden.
  • Die Marktstände werden vom Veranstalter mit Lichterketten ausgestattet. Strom für eine zusätzliche Beleuchtung wird nur in Einzelfällen bei entsprechender Begründung für die absolute Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
  • Das Aufstellen von Heizpilzen ist nicht gestattet.
  • Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 50 Meter Länge sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden.
  • Starkstromanschlüsse mit 16 A CEE und 32 A CEE können bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Standbetreibende selbst ein Starkstrom-Verlängerungskabel (50 Meter Länge) für den entsprechenden Anschluss mitbringen.

9 Abfall

  • Müll ist möglichst zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Es sind eigene Müllsäcke mitzubringen, damit der anfallende Müll in den vom Veranstalter aufgestellten Müllcontainern entsorgt werden kann.
  • Angebotene Waren insbesondere Trödel dürfen in keinem Fall nach Beendigung der Veranstaltung als „Müll“ zurückgelassen werden und sind in jedem Fall wieder mitzunehmen.
  • Verwendete Grillkohle ist fachgerecht abzukühlen (evtl. Verwendung von eigenen Metallbehältern) und ebenfalls in den dafür vorgesehenen Müllcontainern zu entsorgen; ggf. mitzunehmen. In keinem Fall darf die Grillkohle auf dem Straßenland zurückgelassen werden.

10 Lärm

  • Eine Einzelbeschallung am Stand ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich vor, von dieser Regelung im abzusprechenden Einzelfall abzuweichen.

11 Zentrales Mehrwegsystem

  • Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem des Veranstalters, an dem sich alle Essens- und Getränkestände zu beteiligen haben. Die Informationen erhalten die Teilnehmenden mit der Anmeldebestätigung.
  • Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet und kann bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss vom Lichtenrader Lichtermarkt führen.

12 Ausschank alkoholhaltiger Getränke

  • Für den Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss ein Antrag auf Gestattung gemäß
    § 12 des Gaststättengesetzes gestellt werden.
  • Alkoholausschenkende verpflichten sich die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 11 Euro fristgerecht nach der Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu überweisen. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

13 Rücktritt

  • Der Lichtenrader Lichtermarkt lebt von den Angeboten an den Ständen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bittet daher um Verständnis, dass unangemeldete leere Stände nicht tragbar sind und zum Ausschluss im darauffolgenden Jahr führen muss. Bei gemeldeten leeren Ständen kann organisatorisch gegengesteuert werden. Daher wird dringend um die rechtzeitige Meldung von leeren Ständen z. B. wegen Krankheit, gebeten.
  • Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss kann zum Ausschluss der Teilnahme im darauffolgenden Jahr führen. Unangemeldetes Fernbleiben führt in jedem Fall zum Ausschluss der Teilnahme am Lichtenrader Lichtermarkt im darauffolgendem Jahr.
  • Der Rücktritt von der Anmeldung kann bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei und unter Erstattung des Standgeldes erfolgen. Ab dem 13. Tag vor der Veranstaltung ist der komplette Beitrag fällig.
  • Die Verwaltungsgebühr für den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes kann nach der Frist zur Einreichung nicht mehr rückerstattet werden.

14 Haftung/Absage des Lichtenrader Lichtermarktes

  • Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Dienstkräfte. Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg bzw. seiner Dienstkräfte beruhen. Schadensersatzansprüche aufgrund hoheitlicher Tätigkeit (Art. 34 Satz 1 GG in Verbindung mit § 839 BGB) bleiben unberührt.
  • Sagt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg den Lichtenrader Lichtermarkt ab, erstattet es das Standgeld. Die Kosten für den Antrag auf Gestattung des Alkoholausschanks können nur erstattet werden, wenn die Absage vor der Frist zur Einreichung des Gestattungsantrages liegt.
  • Kommt der Markt aus Gründen, die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande, oder wird der Markt durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu vertretende Gründe, insbesondere durch Versagen von Einrichtungen, verspäteten Aufbau der Marktstände oder durch Betriebsstörungen beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Das gilt auch, wenn das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg den Markt absagt, weil ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit besteht.

Die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

  • Verbindliche Teilnahmebedingungen für den „Lichtenrader Lichtermarkt“ - Stand Juli 2025

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Kontakt

Organisationseinheit Pressestelle und Veranstaltungsmanagement

Frau Frömberg