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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2021
| Jahr: | 2021 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 18.05.2021 |
| Betreff: | Beschluss über den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-86 VE für das Grundstück Mariendorfer Damm 187/191 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf und Planreifeerklärung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. die Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Anlage A), der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage B) sowie der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB (siehe Anlage 3 - Kapitel IV.7) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-86 VE, 2. den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-86 VE (Anlage 1) und dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) und Durchführungsvertrag (Anlage 4), 3. den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-86 VE der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB anzuzeigen, 4. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-86 VE vorliegen ? Planreifebeschluss des Bezirksamts ?, 5. der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zu Ziffer 4. nebst dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-86 VE (Anlage 1) und dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) und Durchführungsvertrag (Anlage 4), zur Beschlussfassung über die Planreife gemäß § 33 Absatz 1 BauGB vorzulegen ? Planreifebeschluss der Bezirksverordnetenversammlung ?. |
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