Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Baumschutz

alte Eiche

alte Eiche

Ansprechpartner_innen

Name Telefonnummer E-Mail Zuständigkeitsbereich
Herr Friedemann (030) 90277-3773 Baumschutz@ba-ts.berlin.de Lichtenrade, Marienfelde
Frau Heinel (030) 90277-3774 Baumschutz@ba-ts.berlin.de Schöneberg, Friedenau, Tempelhof
Frau Wersig (030) 90277-3684 Baumschutz@ba-ts.berlin.de Mariendorf

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Unsere Aufgaben

Das Aufgabengebiet “Baumschutz” beim Umwelt- und Naturschutzamt ist für den Schutz der Bäume auf Privatgrundstücken zuständig. Für Straßenbäume und Bäume innerhalb von öffentlichen Parkanlagen ist der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes verantwortlich.

Grundlage für unsere Tätigkeit ist die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Daraus ergeben sich für uns folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Fäll- und Schnittanträgen (Online-Antrag siehe nachfolgend auf dieser Seite), bei Bedarf mit Ortsterminen etc.
  • Ausfertigung von gebührenpflichtigen Bescheiden
  • fachliche Prüfung von Sachverständigengutachten
  • Festlegung des ökologischen Ausgleichs (Ersatzpflanzungen) für gerodete Bäume
  • Bearbeitung von Widersprüchen

Darüber hinaus befassen wir uns mit weitere Angelegenheiten des Baumschutzes:

  • Fachliche Stellungnahmen und Anordnungen von Maßnahmen zu Baumschutzangelegenheiten bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben
  • Abstimmung mit beteiligten Ämtern
  • Beratung von Bauherren und Antragstellern zum Baumschutz auf Baustellen
  • Kontrolle von geleisteten Ersatzpflanzungen, sachliche und quantitative Prüfung eingereichter Nachweise
  • Bearbeitung von Anzeigen zum Baum- und Artenschutz, Sachverhaltsermittlung und Vorbereitung/Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Vollzug der NaturdenkmalVO, Überprüfung des Zustands von Naturdenkmalen, fachliche Entscheidung über Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt
  • Fertigung von Stellungnahmen für politische Gremien
  • Beantwortung von Bürgerbeschwerden und Anfragen

Baumschutz auf Baustellen

Sind durch die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) geschützte Bäume von Baumaßnahmen betroffen, müssen die folgenden Richtlinien und Normen zum Baumschutz eingehalten werden:

  • DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
  • R SBB: Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen
  • DWA-M 162: Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle
  • Fachbericht Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)

Die hier zum Download angebotene Darstellung gibt einen ersten Überblick über die Grundsätze des Baumschutzes auf Baustellen und zeigt, wie Schutzräume für Bäume deutlich abzugrenzen sind.
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung des Baumschutzes auf Baustellen.

Fällantrag bzw. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung (online)

Rechtsgrundlagen

Wissenswertes zum Download

  • Merkblatt zum Artenschutz bei Baumpflege, Baumfällungen und der Beseitigung der Vegetation

    PDF-Dokument (67.2 kB) - Stand: März 2026
    Dokument: Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg

  • Grafik zum Baumschutz auf Baustellen

    PDF-Dokument (483.2 kB)
    Dokument: Arbeitskreis Stadtbäume, Gartenamtsleiterkonferenz im Deutschen Städtetag (2001)

Weitere Informationen

Umwelt- und Naturschutzamt

Postanschrift

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
10820 Berlin

Dienstgebäude

Rathaus Tempelhof